11. Aufgaben des Vorstandes
Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
Erarbeiten des Haushaltsplanes und Kontrolle über dessen Einhaltung
Entgegennahme des jährlichen Kassenberichtes
Entgegennahme des jährlichen Revisionsberichtes
Berufung des Vorsitzenden
Berufung von Arbeitsgruppen
Vorbereitung und Durchsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich. Durch Wahrnehmung obliegender Pflichten entstehende Reisekosten sind den Vorstandsmitgliedern zu erstatten. Über Zahlungen von Aufwandsentschädigungen entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder des Vorstandes bleiben bis zu ihrer Entlastung im Amt. Wahlen werden alle 4 Jahre durchgeführt. Scheidet ein Vorstandsmitglied zwischen den Wahlen aus, so kann durch den Vorstand bis zur nächsten Wahl ein neues Vorstandsmitglied berufen werden. Der Vorstand kann Vorstandsmitglieder mit 2/3 Mehrheit abwählen, wenn sie gegen die Satzung verstoßen oder den Verein schwer geschädigt haben.