11. Aufgaben des Vorstandes

  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

  • Erarbeiten des Haushaltsplanes und Kontrolle über dessen Einhaltung

  • Entgegennahme des jährlichen Kassenberichtes

  • Entgegennahme des jährlichen Revisionsberichtes

  • Berufung des Vorsitzenden

  • Berufung von Arbeitsgruppen

  • Vorbereitung und Durchsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

  • Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich. Durch Wahrnehmung obliegender Pflichten entstehende Reisekosten sind den Vorstandsmitgliedern zu erstatten. Über Zahlungen von Aufwandsentschädigungen entscheidet die Mitgliederversammlung.

  • Die Mitglieder des Vorstandes bleiben bis zu ihrer Entlastung im Amt. Wahlen werden alle 4 Jahre durchgeführt. Scheidet ein Vorstandsmitglied zwischen den Wahlen aus, so kann durch den Vorstand bis zur nächsten Wahl ein neues Vorstandsmitglied berufen werden. Der Vorstand kann Vorstandsmitglieder mit 2/3 Mehrheit abwählen, wenn sie gegen die Satzung verstoßen oder den Verein schwer geschädigt haben.

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