13. Die Auflösung des Vereins

  • Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Auflösung kann beantragt werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder dies wünschen.

  • Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen dem sächsischen Landesverband Siedler e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

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