13. Die Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Auflösung kann beantragt werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder dies wünschen.
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen dem sächsischen Landesverband Siedler e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.