D.A.S Spezialrechtsschutz
Seit einigen Jahren bieten wir
unseren Mitgliedern eine im Beitrag enthaltene
Spezial-Rechtsschutzversicherung.
Die dort enthaltene Absicherung des
Nachbarschaftsstreites hat sich als ein kostenträchtiges
Element erwiesen, so dass hier
Handlungsbedarf besteht, um diesen wichtigen Versicherungsschutz nicht zu
gefährden.
Am 01.07.2001 ist das Gesetz zur
Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung auch im
Saarland in Kraft getreten. Nach
diesem Gesetz müssen vor Anrufen des Amtsgerichtes erst
die eingerichteten Schiedsämter oder
Schiedsstellen angerufen werden. Dort sollen insbesondere Streitigkeiten über
Ansprüche aus dem Nachbarrecht nach den §§ 910, 911, 923 des Bürgerlichen
Gesetzbuches und nach § 906 BGB sowie über die landesrechtlichen Bestimmungen
im Sinne der Artikels 124 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
obligatorisch vor Inanspruchnahme des Gerichtes behandelt werden.
Für unsere Mitglieder heißt dies,
dass die Inanspruchnahme des Spezialrechtsschutzes erst
nach Durchlaufen des
Schlichtungsverfahren möglich ist. Hierbei muss die so genannte
Erfolglosigkeitsbescheinigung der
Gütestelle vorgelegt werden.
Näheres hierzu beim Landesvorsitzenden.