D.A.S Spezialrechtsschutz

 

Seit einigen Jahren bieten wir unseren Mitgliedern eine im Beitrag enthaltene Spezial-Rechtsschutzversicherung.

 

Die dort enthaltene Absicherung des Nachbarschaftsstreites hat sich als ein kostenträchtiges

Element erwiesen, so dass hier Handlungsbedarf besteht, um diesen wichtigen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

 

Am 01.07.2001 ist das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung auch im

Saarland in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz müssen vor Anrufen des Amtsgerichtes erst

die eingerichteten Schiedsämter oder Schiedsstellen angerufen werden. Dort sollen insbesondere Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht nach den §§ 910, 911, 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches und nach § 906 BGB sowie über die landesrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Artikels 124 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch obligatorisch vor Inanspruchnahme des Gerichtes behandelt werden.

 

Für unsere Mitglieder heißt dies, dass die Inanspruchnahme des Spezialrechtsschutzes erst

nach Durchlaufen des Schlichtungsverfahren möglich ist. Hierbei muss die so genannte

Erfolglosigkeitsbescheinigung der Gütestelle vorgelegt werden.

Näheres hierzu beim Landesvorsitzenden.