Aufregung um die Grundsteuerreform

Baden-Württemberg geht bei der Reform der Grundsteuer eigene Wege. Aufgrund der Orientierung am Bodenrichtwert müssen nicht wenige Eigenheimbesitzer mit einer höheren Belastung rechnen. Auswirken wird sich die Grundsteuerreform erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025. Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Deshalb werden alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. Als Einstieg zitieren wir aus einer kleinen Checkliste der SG Singen. Wir danken dem Autor Christian Siebold für die Erlaubnis zur Veröffentlichung!

Wir werden uns weiter und ausführlich mit dem Thema beschäftigen und über die besondere Situation in Baden-Württemberg berichten - speziell aus der Perspektive unserer Mitglieder, die oft relativ große Grundstücke mit relativ kleinen Häusern besitzen und mit erheblich höheren Grundsteuern rechnen. Was ist zu tun? Wo gibt es Unterstützung? Wie kann man sich wehren? Lohnen sich Gutachten?


Umsetzung der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg - kleine Checkliste:

Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 ist die Steuererklärung erstmals einzureichen. Danach alle sieben Jahre sowie bei grundlegenden Änderungen am Grundbesitz.

Online über das Portal www.elster.de. Sollten Sie weder Computer noch Internetzugang besitzen, wird nach aktuellem Sachstand ein Härtefallantrag beim Finanzamt möglich sein. Dann können Sie die Erklärung in Papierform einreichen.

Grundbuchinformationen (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung, Eigentumsverhältnisse)
Wohnadresse
Grundstücksart
Grundstücksfläche
Bodenrichtwert

Grundbuchauszug bzw. Kaufunterlagen; aktueller Grundsteuerbescheid soweit vorhanden

Achten Sie darauf, den aktuellen Wert Bodenrichtwert aus 2022 anzugeben. Den bekommen Sie auf Boris-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de) oder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Wie viel Grundsteuer Sie ab 2025 theoretisch bezahlen müssten, lässt sich annähernd auf der folgenden Seite berechnen: https://grundsteuer.de/rechner/. Allerdings gilt zu beachten: Der Rechner geht vom aktuellen Grundsteuerhebesatz aus. Er simuliert also, was Sie ab 2025 zahlen müssten, wenn Ihre Stadt/Gemeinde die Hebesätze bis dahin nicht erhöht - oder senkt!

Das Finanzministerium informiert unter https://fm.baden-wuerttem...rundsteuer/