Rechtstipp: Lärmbelästigung durch musizierende Nachbarn

Rechtstipp: Lärmbelästigung durch musizierende Nachbarn
Beim Nachbarn wird mal wieder mit der Geige geübt. Auch wenn es sich nicht immer schön anhören mag: Als übliche Form der Freizeitgestaltung ist dies zu gesetzlich festgelegten Zeiten erlaubt.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Der Sohn vom Nachbarn lernt Trompete, die Tochter entlockt der Geige erste (schräge) Töne.

Der Nachbar unten ist Schlag -
zeuger und übt mangels Proben -
raum zuhause. Wie lange und wie oft darf ein Instrument geübt oder gespielt werden?

Nach einem Urteil des Bundesgerichts -
hofs vom 26.10.2018 (Az: V ZR 143/17) ist das Üben und Spielen eines Instrumentes eine übliche Form der Freizeitgestaltung. Daher wird es als sozial adäquat bezeichnet.

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In einem üblichen Rahmen von zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen stellt es außerhalb der üblichen Ruhezeiten eine nur unwesentliche Beeinträchtigung dar. Dadurch muss das Spielen eines Instrumentes geduldet werden.

Quelle: Verband Wohneigentum Nordrhein - Westfahlen e.V.

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