EU-Parlament beschließt Sanierungspflicht des Gebäudebestand bis zum Jahr 2030 soll mindestens die Energieeffizienzklasse E erreicht werden

EU-Parlament beschließt Sanierungspflicht des Gebäudebestand
Beispielbild.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

24.03,2023

Das EU-Parlament hat eine Sanierungspflicht für den Gebäudebestand beschlossen, die bis 2030 eine Mindestenergieeffizienzklasse E vorschreibt.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Energie -
verbrauch von Gebäuden in der Europäischen Union zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Sanierungspflicht gilt für alle Gebäude in der EU, die älter als zehn Jahre sind und eine Gesamtfläche von mehr als 250 Quadratmetern haben. Die Mitgliedsstaaten sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bis 2030 mindestens die Klasse E erreicht wird.

Die Umsetzung der Sanierungspflicht kann jedoch je nach Land unterschiedlich ausfallen. Einige Mitgliedsstaaten haben bereits strengere Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden fest -
gelegt und müssen möglicherweise nur geringfügige Anpassungen vornehmen, während andere Länder größere Herausforderungen bewältigen müssen.

In jedem Fall wird die Sanierungspflicht für den Gebäudebestand eine große Herausforderung für die EU-Mitgliedsstaaten darstellen, da sie erhebliche Investitionen erfordert.

Allerdings wird erwartet, dass sie langfristig zu erheblichen Energieeinsparungen und damit zu Kosteneinsparungen für Gebäudebesitzer und Mieter führen wird.

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