Eigenheimbesitzer und Mieter können einen Investitionszuschuss zum "Altersgerecht Umbauen" bei der staatlichen KfW-Bank beantragen, wenn sie ihre Wohnung barrierearm gestalten möchten. Auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz werden über das Programm bezuschusst. Neu seit 19.11.2015: Maßnahmen für den Einbruchsschutz können nun auch separat beantragt werden. Die Kombination mit einem altersgerechten Umbau ist aber weiterhin möglich und oft genug zweckmäßig.
Den Investitionszuschuss "Altersgerecht Umbauen" können Eigentümer von Ein- bis Zwei-Familienhäusern, aber auch Ersterwerber von barrierearm gestaltetem Wohnraum sowie Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen. Auch Mieter können eine Förderung beantragen. Vermögen, Alter und Gesundheitszustand des Antragsstellers spielen keine Rolle.
Der Investitionszuschuss "Altersgerecht Umbauen" wird direkt bei der KfW-Förderbank beantragt. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt wird.
Wie viel gefördert wird, hängt von der jeweiligen Investitionssumme ab und wird von der KfW anteilig berechnet.
Wichtig: Bei allen Investitionszuschüssen gilt, dass Zuschussbeträge unter der so genannten Bagatellgrenze von 200 Euro nicht ausgezahlt werden.
Der Zuschuss kann flexibel mit anderen KfW-Förderprogrammen, z.B. "Energieeffizient Sanieren", ergänzt werden. Umbauwillige Wohneigentümer können so ihre Immobilie in einer Sanierungsmaßnahme energieeffizient, komfortabel und sicher gestalten.
Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
Rampen, Treppenlifte und barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen)
Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
Modernisierung von Bedienelementen
Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Wichtig: Auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz werden bezuschusst. In Kombination mit einem altersgerechten Umbau oder separat.
Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe).
Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)
Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.
Neben dem Zuschuss-Programm gibt es vergünstigte KfW-Kredite (Nr. 159), die über ein übliches Kreditinstitut, z. B. die Hausbank, vermittelt wird.
Weitere Kombination ist mit den Programmen "Energieeffizient Sanieren" (Nr. 430, 151) möglich.
Im Internet:
Alle Details zu den Zuschuss- und Kreditprogrammen, die technischen Mindestanforderungen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Website der KfW-Bank
zum Investitionszuschuss und
zum Kredit
Ein weiterer Link zum energieeffizienten Sanieren
Per Telefon:
Kostenlose Info-Hotline der KfW-Bank: 0800 539 9002
(Montag-Freitag, 8 bis 18 Uhr).