Straßenausbaubeiträge
Stand Januar 2017
Die Abschaffung der ungerechten, ungleichen und unsozialen Straßenausbauträge für die Grundstückseigentümer in Bayern und letztendlich in allen davon betroffenen Bundesländern ist seit langem erklärtes Ziel des Verbandes Wohneigentum, Landesverband Bayern.
Reform?
Auf unsere Initiative hin (und die anderer Verbände) wurde in Bayern das Kommunale Abgabengesetz (BayKAG) zwar geändert, aber nicht annähernd in unserem Sinn. Die von uns initiierte Online-Petition zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) im BayKAG, die über 61.000 Unterstützer fand, wurde von den Politikern zwar zur Kenntnis genommen. Doch die als Erleichterung angepriesene Einführung wiederkehrender Beiträge und einer Höchstgrenze für Straßenausbaubeiträge im BayKAG sind nur ein Feigenblatt für die Landespolitiker. Nicht einmal ein Straßenbaumanagement, in Hessen heißt das beispielsweise Straßenprotokoll, wird auferlegt.
So antwortete uns das Bayerische Staatsministerium des Innern lapidar: Die verpflichtende Einführung dieser Maßnahme sei ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sieht das Ministerium aber darin, die Gemeinde Hohenbrunn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verpflichten, das BayKAG anzuwenden. Die Klage wurde - auf Weisung des Ministeriums - vom Landratsamt München eingereicht. Wohl wissend, dass die Stadt München wie auch andere Kommunen in Bayern die Straßenausbaubeitragssatzungen abgeschafft haben. Das verstehe, wer will.
Mit der weiteren Begrenzung der Zahlungen für den Straßenausbau auf das 0,4-fache des Verkehrswerts des Grundstücks will man die Betroffenen beruhigen. Denn das 0,4-fache einer Summe hört sich doch besser an als 40 Prozent. Zur Verdeutlichung: Das 0,4-fache von 100.000 € Grundstückswert sind 40.000 €, also 40 Prozent - nicht mehr und nicht weniger.
Daseinsvorsorge
Der Unterhalt der kommunalen Straßen gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge und müsste demnach aus steuerlichen Mitteln bestritten werden, wie das für Kindergärten, Schulen und kulturelle Einrichtungen gilt. Es soll aber nicht verhehlt werden, dass unsere Kommunen von der Bundes- und Landespolitik hier im Regen stehengelassen werden. Das sogenannte Konnexitätsprinzip – wer anschafft, zahlt – gilt schon lange nicht mehr. Nicht zuletzt der Sozialetat, wozu unter vielem anderem auch die Grundsicherung im Alter oder die Versorgung von Flüchtlingen gehört, steigt seit Jahren und belastet den kommunalen Haushalt. Damit kein falscher Zungenschlag aufkommt: Es ist richtig, Flüchtlingen zu helfen. Da ist Bundespräsident Gauck zuzustimmen, der die tatkräftige Hilfsbereitschaft der Deutschen lobt, gleichzeitig aber darauf hinweist, dass auch unsere Mittel letztlich endlich seien. Faire Verteilung der Lasten ist eine Daueraufgabe.
Schon 2014 stellte eine repräsentative Umfrage der KfW unter den Kommunen fest, dass Städte, Gemeinden und Landkreise bundesweit 118 Milliarden Euro investieren müssten, um den Substanzverlust ihrer Infrastruktur zu stoppen. Die größte Lücke gebe es bei Straßen und Verkehr: mit 31 Milliarden Euro. Nur wenn Bund, Ländern und Kommunen die anfallenden Kosten unter sich, das heißt entsprechend ihrer politischen Verantwortungsbereiche, fair aufteilen, können wieder mehr Mittel in die Daseinsvorsorge der Kommunen fließen.
Gutachten
Dessen ungeachtet halten wir im Hinblick auf die betroffenen Wohneigentümer die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ungerecht, unsozial und ungleich – und damit für verfassungswidrig. Wir haben deshalb Prof. Dr. Ludwig Gramlich beauftragt, hierüber ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit anzufertigen und werden gegebenenfalls eine Popularklage nicht scheuen.
S. Sch.