Wettbewerbsbedingungen

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt am Bundeswettbewerb sind Eigenheim-Gemeinschaften, das heißt organisierte Gemeinschaften von Familienheimeigentümern. Der Wettbewerb wird auf Bundesebene ausgeschrieben und einstufig durchgeführt. Die Benennung der Teilnehmer, die im Verband Wohneigentum organisiert sind, erfolgt unter Berücksichtigung der mit dem Bundesministerium abgestimmten Bewertungskriterien durch die Landesverbände des Verbands Wohneigentum, die als Vorprüfstellen tätig werden.

Wettbewerb
© Florenske/VWE
Die Landesverbände sollen zu diesem Zweck ein bis zwei Jahre vorher Landeswettbewerbe durchführen. Für teilnehmende Eigenheim-Gemeinschaften, die nicht Mitglieder des Verbands Wohneigentum sind, ist die Bundesgeschäftsstelle des Verbands Anmelde- und Vorprüfstelle. Von der Teilnahme am Bundeswettbewerb ausgeschlossen sind diejenigen Eigenheim-Gemeinschaften, die im vorangegangenen Bundeswettbewerb einen ersten Platz erreicht haben.

Bei großen Siedlungsgebieten wird aufgrund der Erfahrungen dringend empfohlen, für die Bewertung im Rahmen des Bundeswettbewerbes durch die Jury nur einen Teilbereich anzumelden, wobei dieser Teil für die gesamte Eigenheim-Gemeinschaft typisch sein und die Gemeinschaftsleistungen der gesamten Siedlung widerspiegeln muss.

Je Bundesland kann für die im Verband Wohneigentum organisierten Eigenheim-Gemeinschaften eine Gemeinschaft gemeldet werden. Bis zu zwei Wettbewerbsteilnehmer, die nicht im Verband Wohneigentum organisierte Eigenheim-Gemeinschaften sind, können nach Vorprüfung durch den Bundesverband am Bundeswettbewerb teilnehmen.

Einsendeformat und Einsendeschluss der Wettbewerbsunterlagen

Die Wettbewerbsunterlagen sind übersichtlich und vollständig in Schriftform oder digital einzureichen. In Schriftform in einer DIN-A4-Mappe zusammengefasst, die mit dem Namen der teilnehmenden Eigenheim-Gemeinschaft und dem Ort deutlich beschriftet ist, sollen sie insgesamt nicht mehr als 10 Seiten umfassen, digital ebenso nicht mehr als 10 Seiten.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Die Unterlagen sollen allgemeinverständlich sein. Kurze Anmerkungen zur Umsetzung der Bewertungsbereiche in der Eigenheim-Gemeinschaft sind willkommen. Sie können gern auch durch Bilder bereichert werden.

Einsendeschluss für die Anmeldung zum Bundeswettbewerb und für die Einreichung der Unterlagen durch die Landesverbände in ihrer Eigenschaft als Vorprüfstellen sowie für die nicht im Verband Wohneigentum organisierten Eigenheim-Gemeinschaften direkt war der 31.10.2019 bei der Bundesgeschäftsstelle:

Verband Wohneigentum e. V.
Oberer Lindweg 2
53129 Bonn

Förderung und Projektbegleitung

Bewerbungsunterlagen

Die Ausschreibung kann hier heruntergeladen werden:

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