Homeoffice-Pauschale Nun dauerhaft im Steuerrecht

Januar 2023

Ab 1. Januar 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert und somit nicht mehr befristet. Zudem wurde sie von 5 Euro pro Tag auf 6 Euro pro Tag erhöht und kann für 210 Homeoffice-Tage geltend gemacht werden - statt wie bisher für 120 Tage.

Frau sitzt im Homeoficem Küchentisch und telefoniert. Ihre Tochter sitzt daneben und mal ein Bild.
Pro Arbeitstag im Homeoffice lässt sich eine Pauschale von 60 Euro von der Steuer absetzen, allerdings höchstens 1260 Euro im Jahr.   © PantherMedia / Hannes Eichinger

Das ist neu an der Homeoffice-Pauschale

Wichtige Neuerung für alle, die von zu Hause aus arbeiten: Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige ab 2023 6 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Außerdem: War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können jetzt bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind 210 statt 120 Tagen im Homeoffice steuerlich begünstigt. Seit der Pandemie gilt die Pauschale anders als vorher auch dann, wenn man beispielsweise am Küchentisch arbeitet, weil kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht

Die Homeoffice-Pauschale wird weiterhin in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch bekannt als Werbungskostenpauschale) eingerechnet. Der wurde für 2023 auf 1.230 Euro erhöht. Die erhöhte Pauschale kann allerdings erst mit der Steuererklärung für das Jahr 2023 geltend gemacht werden. Arbeitnehmer*innen, die ihre Steuererklärung abgeben, erhalten diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch: Denn der Staat geht davon aus, dass alle Arbeitnehmer Kosten haben, die ihnen durch ihre berufliche Tätigkeit entstehen.

Allerdings müssen die tatsächlichen Werbungskosten nachgewiesen werden. Diese Nachweise sollten Arbeitnehmer im Homeoffice bereithalten:

> eine Bescheinigung des Arbeitgebers, in welchem Zeitraum er von zu Hause aus gearbeitet hat.
> eine möglichst präzise Aufzeichnung, wann das Homeoffice genutzt wurde. Hier bietet sich eine Tabelle mit Datum, Anzahl der Stunden und genauen Uhrzeiten an.

Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. / Katrin Ahmerkamp

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