Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2020 in Deutschland 75.023 Wohnungseinbruchdiebstähle erfasst. Um den Einbruchschutz zu verbessern, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt. Private Eigentümer und Mieterinnen können wieder Zuschüsse im Programm "Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) der staatlichen Förderbank KfW beantragen.
einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Gefördert werden Privatpersonen, und zwar
Eigentümer und Eigentümerinnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab)
Den Zuschuss gibt es für förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
Das KfW-Onlineportal informiert ausführlich zu diesem Thema. Dort gibt es auch einen Link zum Vorab-Check um zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind. KfW