25.000 zusätzliche Rückgabestellen

Juli 2022

Seit dem 1. Juli müssen auch Lebensmittelhändler*innen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Dies trifft auf den größten Teil der Supermärkte und Discounter in Deutschland zu.


Ein Mülleimer mit kleinen elektronischen Geräten
Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.   © PantherMedia/belchonok
Die neue gesetzliche Rücknahmepflicht zielt vor allem auf Geräte kleiner/gleich 25 Zentimeter ab. Größere Geräte können kostenlos zurückgegeben werden, wenn gleichzeitig ein Gerät der gleichen Geräteart neu gekauft wird.

Die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte ist eine der Hauptmaßnahmen aus dem Paket der am 1.1.2022 in Kraft getretenen Novelle des ElektroG zur Verbesserung der Altgerätesammlung und Steigerung der Sammelmenge. Insbesondere Supermärkte und Discounter bringen regelmäßig große Mengen Elektrogeräte in Verkehr, mussten sich in den meisten Fällen aber nicht um deren Rücknahme kümmern.

Denn bislang sind, neben den Wertstoffhöfen der Kommunen, nur Geschäfte und Versandhändler mit einer Verkaufsfläche bzw. Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern - sprich große Elektromärkte, zum Teil Baumärkte und größere Onlinehändler - zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet gewesen.

Verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten

Die neue Regelung soll dazu führen, dass ausgediente Elektrogeräte durch ein flächendeckendes Netz an verbrauchernahen Rückgabemöglichkeiten künftig korrekt entsorgt werden und weniger Altgeräte in Hausmüll, Verpackungsmüll oder der Natur landen. Auch an Schrottsammler und -händler, die oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Altgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln und es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland.

Alle Altgeräte, die auf korrektem Wege abgegeben werden, können so für eine Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden, um Rohstoffe und Ressourcen zu schonen und zurückzugewinnen sowie umweltschädigende Bauteile und Substanzen aus dem Kreislauf auszuschleusen.

Dabei gilt: Kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge kleiner gleich 25 Zentimeter (z. B. Rasierapparat, Uhren, Telefone und Smartphones, Fernbedienung, Toaster, PC-Maus) können Verbraucherinnen und Verbraucher auch ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes zurückgeben.

Altgeräte mit einer Kantenlänge größer 25 Zentimeter (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher) müssen vom Händler dagegen nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart zurückgenommen werden. Die Rückgabe muss entweder direkt im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu möglich sein. Die gleiche Rücknahme- und Rückgaberegelung gilt wie bisher auch weiter für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern.

Weitere Sammelstellen

Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte auch kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben - zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein.

Neben den oben aufgeführten Händlern mit Rücknahmepflicht dürfen zudem auch Hersteller und kleinere Händler freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich ebenfalls an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten.

Was sind eigentlich alles Elektrogeräte?

Neben den klassischen Elektrogeräten - in der Regel alles, was ein Stromkabel hat oder batteriebetrieben ist, zählen auch Photovoltaikmodule und Produkte mit fest verbauten elektr(on)ischen Funktionen wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. "blinkende" Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, beleuchtete Regale, "smarte" oder beleuchtete Spiegel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung) zu Elektrogeräten. Auch sogenannte passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter sind Elektrogeräte. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen. Quelle: Umweltbundesamt

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