Dezember 2023
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 baut die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) kontinuierlich weiter um. Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz im Bereich Wohngebäude für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime.
Serielle Sanierung (d. h. Sie verwenden vorgefertigte Bauelemente - zum Beispiel für Fassade oder Dach). Neu - Sie erhalten bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.
Worst Performing Building: Ein "Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört. Hier steigt der Tilgungszuschuss von 5 % auf 10 % und wird ausgeweitet auf das Effizienzhaus/-gebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
Eigenleistungen: Die KfW fördert jetzt auch Materialkosten.
Stromversorgung: Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert.
Erneuerbare-Energien-Klasse: Wird erreicht, wenn Sie mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.
August 2022
13 bis 14 Milliarden Euro will die Bundesregierung künftig pro Jahr für energieeffiziente Gebäude bereitstellen. Dabei wird der Schwerpunkt der Förderung stark auf die energetische Sanierung verlagert. Dazu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgebaut.
Ein paar Zahlen: In 2021 wurden rund 8 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung ausgegeben, zwischen Januar und Juli 2022 waren es rund 9,6 Milliarden Euro. Künftig sind laut Ministerium pro Jahr 13 bis 14 Milliarden Euro für die BEG-Förderung geplant, davon 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Die Bundesregierung will so nach eigenen Angaben mit dem Geld den größtmöglichen Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz erreichen und es auf möglichst viele Menschen verteilen.
Insgesamt ist mit der Reform mehr Geld im Topf, für den Einzelnen sinken aber die Fördersätze. Das wertet der Verband Wohneigentum (VWE) als "kontraproduktiv". Dazu sagt VWE-Präsident Manfred Jost: "Natürlich ist es richtig, dass möglichst viele Eigentümer und Eigentümerinnen Mittel aus dem Fördertopf bekommen." Aber angesichts der derzeit überall rasant steigenden Preise überlegen viele Eigentümer sehr genau, was sie überhaupt finanziell stemmen können. Da sind reduzierte Fördersätze kontraproduktiv, zumal der einzelne Eigentümer mit Kommunen, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen um den Fördertopf konkurrieren muss."
Die staatliche Förderbank KfW ist jetzt ausschließlich für die Förderung bei Komplettsanierungen zuständig; die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen fällt bei der KfW weg und läuft ausschließlich übers BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). So soll die Antragstellung übersichtlicher werden.
Die Neubauförderung wird gerade neu konzipiert und liegt dann ab 2023 in den Händen von Bundesbauministerin Klara Geywitz. Laut Ankündigung wird die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Bis zum Jahresende läuft das Programm "Effizienzhaus 40" mit Nachhaltigkeit weiter. Hier gibt es in diesem Jahr nur Folgeanpassungen, so das BMWK.
Die Fördersätze werden um 5 bis 10 % gesenkt. "In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt", erklärt Bundesminister Robert Habeck. Und weiter: "Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen - das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung."
> Beispiel Wärmepumpe: Zuvor lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % gedeckelt auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit. Dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro.
> Beispiel Fensteraustausch: Vor der Reform lag der Fördersatz bei bis zu 25 %, jetzt bei rund 20 %. Vorher konnte man rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach der Reform sind es 12.000 Euro.
Seit dem 28.07. ist die KfW-Zuschussförderung für Komplettsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden gestrichen (wer bis zum 27.07., 24 Uhr, seinen Antrag gestellt hat, genießt allerdings Vertrauensschutz). Die Förderung wird auf zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt. Der jetzt maximal mögliche Fördersatz liegt bei 45 % für eine Sanierung auf Förderstufe EH 40 - mit EE- oder NH-Klasse und dem Bonus für ein "Worst-Performing-Building" (ab dem 22.09.2022) - das entspricht 67.500 Euro (bislang: 50 %), rechnet das Ministerium vor.
Dieser "Worst-Performing-Building"-Bonus ist neu und betrifft Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 % im Bestand gehören - hier gibt es bei Sanierung einen Bonus von 5 %.
Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100/Effizienzgebäude-Stufe 100.
Für den Heizungstausch wird kein iSFP-Bonus (Individueller Sanierungsfahrplan) mehr gewährt, das gilt auch für die Effizienzhaus-Sanierung.
Eingeführt wird ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel, jede Förderung gasverbrauchender Anlagen wird gestrichen.
Antworten des BMWK auf häufig gestellte Fragen zur BEG
BEG-Förderung bei der KfW
BEG-Förderung beim BAFA