Reform der BEG-Förderung

Dezember 2023

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 baut die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude (BEG) kontinuierlich weiter um. Die "Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)" gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz im Bereich Wohngebäude für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime.

Vater und zwei Söhne schauen sich eine Wärmepumpe an
Das Interesse an Wärmepumpen ist derzeit groß. Wärmepumpen werden durch die BEG-Reform gefördert.   © Pixabay
Zum 1. Januar 2023 wurden die Bedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus angepasst. Nur für Sanierungen ändert sich in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023:

August 2022

13 bis 14 Milliarden Euro will die Bundesregierung künftig pro Jahr für energieeffiziente Gebäude bereitstellen. Dabei wird der Schwerpunkt der Förderung stark auf die energetische Sanierung verlagert. Dazu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgebaut.

Warum wird die BEG-Förderung umgebaut?

Ein paar Zahlen: In 2021 wurden rund 8 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung ausgegeben, zwischen Januar und Juli 2022 waren es rund 9,6 Milliarden Euro. Künftig sind laut Ministerium pro Jahr 13 bis 14 Milliarden Euro für die BEG-Förderung geplant, davon 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Die Bundesregierung will so nach eigenen Angaben mit dem Geld den größtmöglichen Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz erreichen und es auf möglichst viele Menschen verteilen.

VWE-Präsident Jost: "Reduzierte Fördersätze sind kontraproduktiv"

Insgesamt ist mit der Reform mehr Geld im Topf, für den Einzelnen sinken aber die Fördersätze. Das wertet der Verband Wohneigentum (VWE) als "kontraproduktiv". Dazu sagt VWE-Präsident Manfred Jost: "Natürlich ist es richtig, dass möglichst viele Eigentümer und Eigentümerinnen Mittel aus dem Fördertopf bekommen." Aber angesichts der derzeit überall rasant steigenden Preise überlegen viele Eigentümer sehr genau, was sie überhaupt finanziell stemmen können. Da sind reduzierte Fördersätze kontraproduktiv, zumal der einzelne Eigentümer mit Kommunen, Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen um den Fördertopf konkurrieren muss."

Zeitplan und Zuständigkeit

Die staatliche Förderbank KfW ist jetzt ausschließlich für die Förderung bei Komplettsanierungen zuständig; die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen fällt bei der KfW weg und läuft ausschließlich übers BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). So soll die Antragstellung übersichtlicher werden.

Die Neubauförderung wird gerade neu konzipiert und liegt dann ab 2023 in den Händen von Bundesbauministerin Klara Geywitz. Laut Ankündigung wird die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. Bis zum Jahresende läuft das Programm "Effizienzhaus 40" mit Nachhaltigkeit weiter. Hier gibt es in diesem Jahr nur Folgeanpassungen, so das BMWK.

Was gilt?

> Beispiel Wärmepumpe: Zuvor lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % gedeckelt auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit. Dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro.
> Beispiel Fensteraustausch: Vor der Reform lag der Fördersatz bei bis zu 25 %, jetzt bei rund 20 %. Vorher konnte man rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach der Reform sind es 12.000 Euro.

Antworten des BMWK auf häufig gestellte Fragen zur BEG
BEG-Förderung bei der KfW
BEG-Förderung beim BAFA


BMWK, Anna Florenske/Katrin Ahmerkamp, KfW

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