Grundbedürfnis Wohnen Wohnungspolitische Positionen des Verbands Wohneigentum e.V. und des Bundesverbands Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V.

I. Wohneigentum stärkt die Gesellschaft

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen und berührt nicht nur die individuelle Lebensgestaltung, sondern in vielen Bezügen ebenso die Gesellschaft.

Hans Rauch
Hans Rauch
Präsident
Verband Wohneigentum  

Die Identifikation mit dem Umfeld ist bei selbstnutzenden Wohneigentümern sehr hoch, was stets in der Wohnqualität der Siedlung oder des Quartiers sichtbar wird. Selbst die zunächst individuellen Vorteile wie Vermögensaufbau und Altersvorsorge sowie selbstgestaltetes Wohnen der Familie wirken sich stabilisierend auf die Gesellschaft aus. So ist es keine Überraschung, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung als Wohnform das selbstgenutzte Wohneigentum wünschen. Ausdrücklich begrüßt wird daher die Aussage im Koalitionsvertrag, dass die Wohneigentumsquote gesteigert werden soll.

Der Faktor Wohneigentum wirkt sich auf verschiedene Politikfelder aus, die sich unter anderem mit Ökonomie, Ökologie, Klimaschutz, Demografie und Stadtentwicklung befassen. Der Verband Wohneigentum e. V. und der Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V., die zusammen bundesweit rund eine halbe Million Mitgliedsfamilien selbstnutzender Wohneigentümer vertreten, haben folgende Vorstellungen formuliert, die den Politikern, Ministerien und Behörden als „wohnungspolitische Positionen“ vorgelegt wurden.
Heinrich Rösl
Heinrich Rösl,
Präsident Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer   © BDSE

II. Vorstellungen zu einer themenübergreifenden Wohnungspolitik

1. Steuerentlastung

a) Die Grunderwerbsteuer für das selbstgenutzte Wohneigentum sollte als Hemmnis für Erwerb, insbesondere bei berufs-, familien- oder altersbedingtem Wohnortwechsel, abgeschafft werden. Zumindest sollte bei Verkauf und Erwerb einer Ersatzimmobilie nur der übersteigende Wertzuwachs neu besteuert werden.

b) Die Revision der Erbschaftsteuer zugunsten von Geschwistern und Geschwisterkindern und damit die Rückkehr zu einem weiteren Familienbegriff, wird begrüßt. Allerdings sollte das selbstgenutzte Wohneigentum aus der Besteuerung komplett herausgenommen werden. Bis dies geschieht sollte bei Selbstnutzung eine abschmelzende Steuerpflicht eingeführt werden, wenn die Selbstnutzung aufgegeben wird. Bei einer Haltepflicht von zehn Jahren sollte die Steuerpflicht um 10 Prozent pro Wohnjahr reduziert werden.

Desgleichen ist die Stundungsregelung der Erbschaftsteuer bei Veräußerung des Familienheims hinsichtlich eines Ersatzerwerbs zu überprüfen.

c) Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in der Einkommensteuer wird als positiver Anreiz anerkannt. Dieser sollte durch weitere Erhöhung und Prolongierung auf mehrere Jahre optimiert werden. Daneben bietet sich die Senkung der Mehrwertsteuer auf Handwerkerrechnungen einschließlich eingesetzter Materialien an, um auch Bezieher kleiner Einkünfte zu entlasten.

d) Darüber hinaus wird empfohlen, mit einer Erstattung der Mehrwertsteuer bei Erwerb und gegebenenfalls Modernisierung eines selbstgenutzten Wohneigentums, gestaffelt nach der Kinderzahl im Sinne eines „Baukindergeldes“, eine Familienförderung einzuführen.

2. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums

a) Die Einbindung des selbstgenutzten Wohneigentums durch das Eigenheimrentengesetz in die private Altersvorsorge wird als ein Baustein anerkannt. Verbesserungen sind gleichwohl notwendig: Die Förderung sollte auf den Erhalt des Wohnwertes (u. a. energetische Sanierung, altersgerechter Umbau) erweitert werden. Die Regelungen sollten insgesamt vereinfacht werden, insbesondere die nachgelagerte Besteuerung ist zu revidieren.

b) Die Förderprogramme des Bundes, durch die KfW oder BAFA realisiert, sind nach der Neustrukturierung und insbesondere der teilweisen Einführung von Zuschüssen äußerst begrüßenswert. Insbesondere Instrumente wie die Sonderförderung von „Baubegleitung“ im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ sollte Schule machen.

Für das CO2-Förderprogramm, jetzt „Energieeffizient Sanieren“ sollten dauerhaft 2 Mrd. € jährlich zur Verfügung stehen. Ein – auch nur zeitlich befristetes – Aussetzen von Geldern wie Anfang 2010, darf sich der Planungssicherheit der Investoren wegen nicht wiederholen.

Der Austausch sieben Jahre alter Heizungsanlagen sollte mit 20 Prozent der Kosten, maximal 5.000 €, bezuschusst und so ein höherer Anreiz gesetzt werden.

Das Fördersystem für Erneuerbare Energien nach dem EEG wird im Grunde befürwortet, da sich das System in den vergangenen Jahren insgesamt bewährt hat. Hingegen ist die Absenkung der Einspeisevergütung bei Photovoltaikanlagen zugunsten der Verbraucher stetig an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Die beschlossene Reduzierung zum 1.7.2010 kann nur ein erster Schritt sein.

Die Zusage der Regierung, für den barrierearmen Umbau das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ zielgruppengerecht mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen zu ergänzen, wird begrüßt. Gerade bei Einzelmaßnahmen, für die ein Darlehen unattraktiv wäre, ist ein Zuschuss Anreiz und effektive Hilfe.

c) Die neutrale Information und Beratung für energetische Sanierung und alters- bzw. familiengerechte Wohnungsanpassung – auch als Vorstufe zu Angeboten wie der geförderten Baubegleitung – sollte weiter ausgebaut werden. Anbieter seitens der Kommunen und (Verbraucher-)Verbände sind, auch hinsichtlich der Qualifizierung von Beratern, entsprechend zu unterstützen.

3. Rechtlicher Rahmen

a) Ein eigenständiges Bauvertragsrecht, in dem bestimmte Mindestinhalte festzulegen sind wie verbindliche Bau- und Leistungsbeschreibung, Bauzeiten und Fristen, zureichende Gewährleistungsregeln etc. sowie Schutz im Falle einer Bauträger- oder Handwerkerinsolvenz, ist als Beitrag zu einem Interessenausgleich der Vertragspartner erforderlich.

Bei der angekündigten Überprüfung des Bauplanungsrechts ist darauf zu achten, dass konkurrierende Ziele wie Flächeneinsparung und Maßnahmen für ein verträgliches Kleinklima im Siedlungsbereich berücksichtigt werden. Eine Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren ist zu begrüßen, sie sollte zu einer finanziellen Entlastung modernisierungswilliger Wohneigentümer führen und eine ökonomisch wie ökologisch und sozial nachhaltige Bauweise fördern.

Auflagen durch die EnEV 2009, um des Klimaschutzes willen in bestimmten Fällen energetische Maßnahmen zusätzlich vornehmen zu müssen, sind unbedingt nach Wirtschaftlichkeit und Investitionsmöglichkeit des Eigentümers auszurichten. Eine weitere Verschärfung darf nicht vor der Evaluation der aktuellen Vorgaben erfolgen.

Um eine vorausschauende alters- bzw. familiengerechte Barrierereduzierung in der Neubauwohnung und im Wohnumfeld zu erreichen, empfiehlt es sich, in die Bauvorschriften generell entsprechende DIN-Maße festzuschreiben. Durch eine neue Standardisierung würde der Preisaufschlag für heutige „Sonderanfertigungen“ entfallen.

b) Eine sichere Finanzierung ist auch in Zukunft entscheidend für den erfolgreichen Weg ins Wohneigentum. Wie die Erfahrungen mit der Subprime-Krise besonders deutlich gemacht haben, verfügt Deutschland mit der Festzinskultur und dem Bausparen hierfür über vorbildliche Eckpfeiler, die gestärkt werden müssen. Die beschlossene zusätzliche Sicherung der Darlehensnehmer gegenüber Kreditverkäufen ist zu begrüßen. Die Programm-Konditionen der KfW sollten besser mit dem Angebot der Banken, Sparkassen und Bausparkassen verzahnt werden. Bei ausreichender Kreditsicherheit müssen alle Kunden unabhängig vom Alter Darlehen bekommen können.

c) Die Weiterentwicklung der Infrastruktur darf mit Rücksicht auf den Steuer- und Gebührenzahler nicht zu einer finanziellen Überlastung führen. Daher ist u. a. die Zusammenarbeit von Gemeinden und Landkreisen zur Kostenreduzierung zu forcieren. Insbesondere bei Maßnahmen wie der Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Abwasserentsorgung durch kommunale Einrichtungen ist auf Kostenneutralität für den Bürger zu achten.

4. Stadt- und Siedlungsentwicklung

a) Angesichts der Wohnwünsche und des Neubaubedarfs ist ausreichend geeigneter Baugrund auszuweisen. Dabei sind Nachverdichtung und innerörtlicher Brachen einzubeziehen, ohne den Wohnwert, das Kleinklima und die Hausgärten als Grundlage ökologischer Vielfalt in Stadt und Siedlung zu beschädigen.

b) Dringend erforderlich erscheint, dass eine energetische Siedlungsentwicklung künftig bundesweit gestärkt wird. In der kommunalen Neubauplanung und bei neuen Infrastrukturmaßnahmen ist u. a. der Einsatz erneuerbarer Energien für eine Siedlung, ein Quartier oder für Häusergruppen zu berücksichtigen. Damit würde man den Weg zu bezahlbarer, Klima schonender Energieversorgung unterstützen, ohne Einzelmaßnahmen von Immobilieneigentümern einzufordern.

c) Die Bürgerbeteiligung ist zeitgemäß weiterzuentwickeln, um die Siedlungs- und Stadtentwicklung – bei klarer Zuordnung der Verantwortungsbereiche – als gemeinschaftliche Aufgabe von gewählten Politikern, Verwaltung und betroffenen Bürgern auf eine breite Basis zu stellen.

III. Stellenwert des selbstgenutzten Wohneigentums stärken

Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2009 zählen die Durchschnittsverdiener zu den größten Bevölkerungsgruppen mit Wohneigentum, nämlich die Angestellten (rund 5 Mio.), Rentner (4,3 Mio.) und Arbeiter (3,2 Mio.). Rund 80 Prozent der Bevölkerung wünscht als Wohnform das selbstgenutzte Wohneigentum. Angesichts einer Wohneigentumsquote von rund 43 Prozent ist die Politik gefordert, die geeigneten Rahmenbedingungen und hierbei längerfristige Planungssicherheit für Eigentümer zu schaffen.

Die hier knapp auf den Punkt gebrachten Positionen des Verbands Wohneigentum und des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer sollen eine Diskussionsgrundlage für die Verantwortlichen in der Politik bilden, mit dem Ziel, den Stellenwert des selbstgenutzten Wohneigentums für unsere Gesellschaft stärker ins Bewusstsein zu rücken. Im Zusammenwirken mit den Interessenvertretern der Wohneigentümer können auf dieser Grundlage Lösungen für die Betroffenen erarbeitet werden.

Hans Rauch
Präsident
Verband Wohneigentum

Heinrich Rösl
Präsident
Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer

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