Herber Rückschlag für den Klimaschutz Steuerliche Absetzung energetischer Sanierung vorerst gescheitert

Es hätte so einfach sein können: Der Staat belohnt Bürger, die das Erreichen der überaus ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung durch einen aktiven Beitrag – nämlich die energetische Sanierung ihres Eigenheims – unterstützen. Und zwar mit der teilweisen steuerlichen Absetzbarkeit dieser Baumaßnahmen. Was logisch und nach gesundem Menschenverstand klingt, war offensichtlich zu einfach für den Bundesrat. Am 8. Juli 2011 schmetterte er einen durch und durch sinnvollen Gesetzentwurf zur steuerlichen Absetzbarkeit der energetischen Sanierung ab. Praktiker aus allen Bereichen der (Immobilien-)Wirtschaft schütteln entsetzt die Köpfe.

Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum, empört sich: „Zum einen stellt die Regierung immer höhere Ansprüche an den energetischen Zustand von Gebäuden, zum anderen unterstützt sie die Hauseigentümer aber immer weniger.“ Zwar war die geplante steuerliche Absetzbarkeit von zehn Prozent der Sanierungskosten auch noch nicht das sagenumwobene Ei des Kolumbus, aber zumindest wäre sie ein guter Anfang gewesen. Doch selbst diesem verschließen sich einige Länder, die im Bundesrat gegen die neue Gesetzesregelung stimmten. Und auch den übrigen Mitgliedern des Rates schien die Regelung wohl nicht ausreichend wichtig, um den Vermittlungsausschuss anzurufen. Man fragt sich unwillkürlich, wie nah die Politik eigentlich dem Bürger noch steht.

Schlicht nicht zu leisten

Die von der Regierung geforderten energetischen Sanierungsmaßnahmen sind für private Immobilienbesitzer heute kaum zu schaffen. Selbst die, gutgemeinten und durchaus sinnvollen, KfW-Kredite reichen bei Weitem nicht aus. Denn um bei einem älteren Bestandsgebäude den Standard eines KfW-Effizienzhauses-85 zu erreichen, der als Mindestanforderung für einen Kredit gilt, reicht die Maximalkreditsumme von derzeit 75.000 Euro nur schwerlich. Für selbstnutzende Wohneigentümer kommt eine Komplettsanierung daher nur in den seltensten Fällen in Frage. Nicht etwa, weil sie sich dem Sinn einer energetischen Sanierung verschließen, sondern schlicht, weil sie sich es nicht leisten können.

Um Eigenheimbesitzer bei der energetischen Sanierung wirksam zu unterstützen, wäre es also dringend notwendig, die Mindestanforderungen an den energetischen Zustand eines Bestandsgebäudes auf einen realistischen Standard zu senken, die Maßnahmen steuerlich absetzen zu können und dabei auch Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen. Dann klappt es vielleicht auch mit den Klimaschutzzielen der Regierung.

Kh

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