Diese Hausmittel haben im Garten nichts verloren!

Die grüne Saison ist in vollem Gange. Es wächst, blüht und summt im Garten. Doch nicht jede Pflanze, jedes Kleintier oder Insekt ruft im Hobbygarten Freude hervor. Wer schonend gegen Unkraut & Schädlinge vorgehen möchte, greift oftmals zu alten Hausmitteln. Doch auch diese sind nicht per se unproblematisch und können bei unsachgemäßem Umgang durchaus gefährlich für Mensch und Umwelt werden.

Löwenzahn
Besser nicht: Salz streuen.   © Breidbach/Verband Wohneigentum
Im Zuge der aktuellen Diskussion um Herbizide, allen voran sei hier der Wirkstoff Glyphosat genannt, greifen Hobbygärtner und -gärtnerinnen bei der Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen gerne zu Hausmitteln wie Salz oder Essig(essenz).

Greift auch bei Essig: Pflanzenschutzgesetz

Das ist jedoch rechtswidrig, denn nach § 3 Pflanzenschutzgesetz darf Pflanzenschutz nur nach "guter fachlicher Praxis" durchgeführt werden. Zwar sind Salz und Essig keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Nutzt man sie aber als solche, etwa um Pflanzen abzutöten, ist das der Ausbringung eines Pflanzenschutzmittels gleichzustellen und unterliegt somit dem Pflanzenschutzgesetz. Zudem darf man Pflanzenschutzmittel nach § 12 Pflanzenschutzgesetz nur auf Freiflächen anwenden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden - auf befestigte Flächen, wie Garageneinfahrt oder gepflasterte Wege zum Haus, trifft dies mit Sicherheit nicht zu.

Vorsicht mit Salz!

Selbst auf Gartenflächen streut besser kein Salz auf unerwünschte Pflanzen: Wäscht Regen es zum Beispiel in die Erde, wirkt es nicht wie beabsichtigt. Negative Folgen kommen hinzu: Der Boden versalzt und der pH-Wert nimmt stark ab. Durch Versalzung und Übersäuerung verkümmern die Kulturpflanzen bzw. gehen gar ein. Das betrifft auch viele nützliche Bodenlebewesen, die über kurz oder lang geschädigt werden können.

Der Griff zum Haushaltsessig für die Unkrautbekämpfung ist gleichfalls unzulässig. Die Europäische Union erteilt dem Grundstoff Essig in einer sogenannten Durchführungsverordnung keine Genehmigung für diesen Einsatzzweck. Hintergrund sind hier gesundheitliche Gefahren, welche durch die Dämpfe für den Anwender entstehen können.

Tabak schädigt auch Nützlinge

Zur Insektenabwehr kursieren ebenfalls Empfehlungen für allerlei alte und effektive Hausmittel, zum Beispiel Tabak-Brühe. Dafür wird Tabak mit Wasser aufgekocht und abgeseiht. Die abgekühlte Brühe sprüht man auf befallene Blätter und junge Triebe. Das darin enthaltene Nikotin ist ein sehr starkes Nervengift und tötet Blattläuse sowie andere Schadinsekten zuverlässig ab. Im Garten zieht das jedoch auch Bienen, Nützlinge und andere Insekten in Mitleidenschaft. Obendrein sollte die Gefährdung für den Anwender nicht unterschätzt werden. Es hat schließlich seine Gründe, warum der Gebrauch von gekauften, genauso wie von selbst hergestellten nikotinhaltigen Präparaten als Insektizide schon seit den 70er-Jahren im Hausgarten verboten ist.

Hobbygärtner stehen bei der Verwendung von Hausmitteln also vor schwierigen rechtlichen Situationen. Noch ein Beispiel zur Verdeutlichung: Rapsöl ist in der EU als Wirkstoff zugelassen und wird als Pflanzenschutzmittel bei der Bekämpfung von Schadinsekten eingesetzt. Aus dieser Zulassung ergibt sich allerdings, dass ein in der Küche verwendetes Rapsöl nicht mehr selbst angemischt als Insektizid eingesetzt werden darf.

Martin Breidbach

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