Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Wohnraumförderung auf einen Blick
Bauherrenschutzbund-Ratgeber
Informationsbroschüre Rund um die Gartengrenze, HerausgeberStaatsministerium der Justiz Erscheinungsjahr: August 2015
Schon Wilhelm Tell wusste: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!" Ein gedeihliches Miteinander, wie man es sich als Nachbar wünscht, setzt voraus, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen. Die vorliegende Informationsschrift soll deshalb dem interessierten Leser erste Anhaltspunkte in diesem Bereich geben.
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Verbraucherschutz-Infos des Verband Wohneigentum
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Neue Bestimmungen für Heizungen und Öfen
Novellierte Bundesimmissionsschutzverordnung
Rauchmelderpflicht
Rauchmelder können effektiv vor dem Tod durch Feuer und Rauch schützen. Vor allem im Schlaf, wenn der Geruchssinn nicht aktiv ist, ist ein akustischer Alarm notwendig. In Neubauten gehören sie daher in den meisten Bundesländern längst zum Standard. In älteren Gebäuden müssen die Melder in vielen Bundesländern sukzessive nachgerüstet werden. Dies gilt vor allem für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure.
Rauchmelder
Hier eine aktuelle Übersicht, wann Rauchmelder auch in Bestandsimmobilien Pflicht werden:
Rauchmelderpflicht besteht bereits: Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Pflicht ab 2016: Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Pflicht ab 2017: Nordrhein-Westfalen und Saarland
Pflicht ab 2018: Bayern
Pflicht ab 2019: Thüringen
Rauchmelderpflicht geplant: Berlin, Brandenburg und Sachsen
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Neuer Info-Service der Rheinland-Versicherung für unsere Mitglieder
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