Änderungen Grundstücksrechtschutzversicherung

Ab Januar 2010 ist im Rahmen der Grundstücksrechtschutzversicherung wieder Deckung bei Streitigkeiten im Nachbarrecht enthalten.

Die Konditionen haben sich allerdings verändert.

Ab Juli 2014 gibt es zwei Verbesserungen in der Grundstücks-Rechtschutzversicherung:

  • Prämienfreie Erhöhung der Deckungssumme auf 1 Mio. Euro
    bisher waren es 300.000 Euro.

  • Obergrenze für nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten
    Neue SB Regelung: 10 Prozent mind. 400 Euro; und max. 800 Euro - bisher keine Obergrenze, so dass bei einem großen Streitwert auch eine höhere Summe aufgebracht werden musste.

Nähere Informationen finden Sie in der Mitgliederzeitschrift August 2014.

Ab 1. Juli 2017 gelten für die Gründstücksrechtschutzversicherung folgende Änderungen:

  • Mediation: Aufnahme einer zwingenden Mediation bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
    Der Versicherer übernimmt bis zu 10.000 € je Mediation und der Selbstbehalt findet hier keine Anwendung.

  • Eine Erhöhung des generellen Selbstbehalts von 250 € auf 500 € je Rechtschutzfall.

  • Der neue Selbstbehalt in Höhe von 500 € gilt auch für Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarschaftsrecht. Derzeit liegt dieser bei 10 Prozent der versicherten Kosten, mindestens jedoch 400 € und max. 800 € je Rechtschutzfall

.Nähere Informationen finden Sie in der Mitgliederzeitschrift April 2017.

Das neue

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Bei Fragen oder näheren Informationen können Sie sich aber auch an den Vorstand der Kreisgruppe, Ihre Gemeinschaftsleiter/-innen oder direkt an den Landesverband wenden.

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