Grundstücks-Rechtschutzversicherung

Grundstücks-Rechtschutzversicherung

Bei der Verletzung dinglicher Rechte kann künftig das Mitglied auch unmittelbar einen Anwalt beauftragen. Scheitert die außergerichtliche Einigung und muß deshalb der Rechtsweg beschritten werden, so bietet die Rechtschutz- versicherung dem Mitglied die Chance, sein Recht durchzusetzen, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Die Versicherung übernimmt bei dieser rechtlichen Auseinandersetzung die Gebühren des Rechtsanwaltes und des Gerichtes. Beim Steuer-Rechtschutz im öffentlichen Gebühren- und Beitragsrecht übernimmt die Versicherung nur die Kosten für ein Klageverfahren, jedoch nicht für das außergerichtliche Vorverfahren.

Wer ist versichert?


Das Angebot der DAS bietet einen speziellen Rechtschutz für unsere Mitglieder, durch den diese als Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses bzw. einer Eigentumswohnung in einem ehemaligen Siedlungshaus bei Verletzung ihrer dinglichen Rechte geschützt sind.

Was ist versichert?


Grundstücksrechtschutz
Die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dinglichen Rechten.
Zu den dinglichen Rechten gehören z. B.:
  • das Eigentum und damit im Zusammenhang stehende Rechte u. a. Nachbarrecht (z.B. Wegerecht, Überbau Grenzbepflanzung, Belästigungen durch Immissionen),
  • das Erbbaurecht (als dingliches Recht),
  • Dienstbarkeiten,
  • Grundpfandrechte (z.B. Hypothek, Grundschuld),
  • im Grundbuch eingetragene Rechte.
Steuer-Rechtschutz
Nur die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im öffentlichen Beitrags- und Gebührenrecht vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten. Hierzu gehören Klageverfahren gegen z. B.:
  • Grundsteuerbescheid,
  • Ver- und Entsorungsgebühren (z.B. Abwaser, Müllgebühren, Straßenreinigung, öffentlich-rechtlich festgesetzte Strom-, Gas- und Wassergebühren.
  • Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge.
Nicht versichert ist das Vermieter- /Verpächter-Risiko!

Vorher Deckungszusage einholen!

Auch wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wird, sollte vorher die Deckungszusage eingeholt werden, damit bei Ablehnung keine Anwaltsgeübhr zu tragen ist. Hierzu ist eine Sachverhaltensschilderung an die DSB-Landesgeschäftsstelle, Hildesheimer Str. 47, 30169 Hannover zu geben. Diese leitet den Antrag an die Versicherung weiter, die dem Mitglied die Deckungszusage erteilt oder ablehnt.
T O P

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