1. Versichertes Risiko / Versicherungsgegenstand

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d. h. fahrlässig) verursacht hat. So hat der Haus- und Grundbesitzer (Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer) für Schäden Dritter aufzukommen, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z. B. durch bauliche Mängel, die nicht beseitigt wurden oder durch die Verletzung der Räum- und Streupflicht usw.)

Derartige Schadenersatzansprüche deckt diese Versicherung für die Mitglieder und zwar soweit solche Schäden resultieren aus dem Risiko der Mitglieder in der Eigenschaft als Besitzer (Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer) einer Wohnung oder eines Familienheimes (Eigenheim, Eigentumswohnung, Kleinsiedlung).

  1. mit bis zu 4 Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen selbst bewohnt/mitbewohnt)
  2. mit bis zu 3 Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen nicht selbst bewohnt/mitbewohnt).

Es handelt sich hierbei also in der Regel um Einfamilienhäuser (Reihenhaus, Doppelhaushälfte) aber auch um Häuser mit Einliegerwohnungen und Doppelhäuser/Mehrfamilienhäuser mit bis zu 3 bzw. 4 Wohnungen.

Besonderheit bei Eigentumswohnanlagen gemäß WEG:

    Grundsätzlich ist nur die Haftung aus dem Sondereigentum lt. Teilungserklärung gedeckt (also nicht die Haftung aus dem Gemeinschaftseigentum).

    Wohnungseigentümergemeinschaften, bei denen alle Sondereigentümer eine Mitgliedschaft für die jeweilige Wohnung bestehen haben und die nicht durch einen gewerblichen Verwalter vertreten werden, sind mitversichert. In diesem Fall also auch unter Einschluss der Haftung aus dem Gemeinschaftseigentum.


Mitversichert ist hierbei auch das Risiko aus Eigentum und Besitz

  • eines im Inland gelegenen Wochenendhauses
  • einer im Inland gelegenen Ferienwohnung
  • eines im Inland gelegenen Kleingartens
  • von im Inland gelegenen unbebauten Grundstücken (z.B. selbstgenutzter Garten, Bauerwartungsland für Familienheim)
  • der zu den versicherten Anwesen gehörenden Garagen, Tiefgaragenplätzen, Stellplätze, Garagenhöfe, Kinderspielplätze
  • mit dazugehörenden Geräten usw.
2.Versicherte Mitglieder

T O P

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