3. Umfang des Versicherungsschutzes

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung, Seite 2 Mitversicherte Personen
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten des Mitgliedes, bzw. des Lebensgefährten und der unverheirateten Kinder, die mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben und zwar für Schäden, die sie in Ausführung von Verrichtungen im Interesse des Mitgliedes im Zusammenhang mit dem versicherten Haus- und Grundbesitz verursachen (Ausübung von Streu- und Räumarbeiten, Betreuung von Haus und Garten und dgl. durch diesen Personenkreis).

Gewässerschäden
Mitversichert sind Gewässerschäden und zwar insbesondere aus Lagerung und Verwendung von umweltgefährdenden Stoffen in Kleingebinden bis max. 25 l/kg je Einzelgebinde bzw. max. 200 l/kg insgesamt je Mitglied.

Eine zusätzliche Versicherung ist notwendig für Lagerung und Verwendung von solchen Stoffen in größeren Mengen (insbesondere z. B. für Heizöltanks):

Tiere
Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen ist mitversichert (soweit hierfür nicht bereits durch eine andere Haftpflicht-Versicherung Deckung besteht).

Sonstige Risiken
Mitversichert sind auch die Risiken aus:

  • allen Bepflanzungen, die sich auf den Gärten befinden, einschließlich darauf befindlicher Teichanlagen
  • oder sonstiger Biotope;
  • Besitz und Verwendung von Arbeitsgeräten für den Haus- und Grudbesitz, wie z. B. Rasenmäher, Schneeräumgeräte, auch nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen;
  • Sachschäden durch Abwässer, auch wegen Rückstau aus dem Straßenkanal;
  • Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub);
  • Ansprüchen der Mitglieder untereinander;
  • der als Mieter oder Pächter evtl. vertraglich übernommenen gesetzlichen Haftpflicht des Eigentümers von Grundstücken bzw. Gebäuden.
4.Nicht versicherte Risiken / Ausschlüsse

T O P

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