Energie sparen -Das gilt ab 2016-
Im Nachklang der UN-Klimakonferenz in Bonn und mit Blick auf den Klimagipfel in Paris schauen wir zum Jahresende noch einmal auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Um die Klimaziele im Baubereich einzuhalten, wird sie stufenweise umgesetzt. Ab 2016 treten daher neue Vorschriften in Kraft. Aus Umweltsicht sinnvoll, wird Bauen und Sanieren dadurch aber teurer. Hausbesitzer müssen jedoch nicht alles bis zum Jahresende umsetzen.
Dazu gelten einige Ausnahmen.
Ab dem 1. Januar 2016 besteht eine Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches in Bestandsgebäuden, wenn sie nicht den Mindestanforderungen im Wärmeschutz entsprechen. Dies ist der Fall, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils (auch "U-Wert" genannt) größer als 0,45 W/m² K ist.
Nach Aussage der EnergieAgentur.NRW entspricht das grob einer 8 bis 10 Zentimeter dicken Dämmung. Bei allen bestehenden Dachgeschossen, die weniger oder gar nicht gedämmt sind, besteht Handlungsbedarf. Alternativ dazu kann auch das Dach selbst gedämmt werden. Ein fachkundiger Bau- und Energieberater kann Hausbesitzern weiterhelfen, wenn Zweifel bestehen.
Ausnahmen
Der Gesetzgeber will die selbstnutzenden Hausbesitzer aber nicht unnötig strapazieren: Wer bereits zum Stichtag 1. Februar 2002 in seinem Haus selber wohnt und maximal eine Wohnung in diesem Gebäude vermietet, braucht diese Auflagen nicht zum Jahreswechsel erfüllen. Per Gesetz ist die energetische Sanierung des Obergeschosses in diesem Fall erst nach einem Eigentümerwechsel fällig. Und der neue Eigentümer hat dann noch 2 Jahre Zeit, um die notwendigen Arbeiten auszuführen.
Eine weitere Ausnahme: Baudenkmäler sind von der Dämmpflicht ebenfalls entbunden, wenn dadurch die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird oder die Sanierung sehr aufwändig ist.
Das gilt für Neubauten
Ab Neujahr greifen auch höhere energetische Anforderungen in Neubauten. Diese können zum Beispiel umgesetzt werden
- durch effizientere Haustechnik,
- das Nutzen von erneuerbaren Energien oder
- durch eine bessere Dämmung der Gebäudehülle.
Im Vergleich zu dem, was bisher erlaubt war, wird der Grenzwert für den jährlichen Primärenergiebedarf im neuen Jahr noch einmal um ein Viertel gesenkt. Dazu kommen verschärfte Vorschriften für die Dämmung von Gebäudehüllen.
Diese neuen Anforderungen gelten für Bauvorhaben, bei denen der Bauantrag ab dem 1. Januar 2016 bei der Behörde eingereicht wurde. Bestehende Gebäude sind davon nicht betroffen.