Positionen der CDU

Zu Frage 1:
Zu einem guten Leben gehört insbesondere auch bezahlbares Wohnen und - wenn man es
möchte - ein Eigenheim, das man sich leisten kann. Wir wollen die Bildung von Wohneigentum fördern. Deshalb werden wir die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner beim Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie von der Grunderwerbssteuer befreien.
Für alle anderen Fälle streben wir an, die Grunderwerbssteuer in Schleswig-Holstein auf den Bundesdurchschnitt zu senken.
Darüber hinaus wollen wir neue Modelle der Finanzierung eines Eigenheims unterstützen (z.B. Miet-Kauf oder genossenschaftliche Lösungen), d.h. Lösungen, die auf den Erwerb der eigenen vier Wände ausgerichtet sind. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Förderlandschaft der Investitionsbank Schleswig-Holstein überprüfen.

Zu Frage 2:
Für uns gilt das Prinzip Freiwilligkeit vor Zwang. Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien und das Schaffen von Anreizen dafür sind wichtig. Der Nutzen und die Kosten müssen dabei jedoch im Verhältnis zueinander stehen. Nicht jedes Gebäude muss sofort auf den höchsten Dämmstandard gebracht werden. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Handwerk und von Materialengpässen muss vor allem eine Konzentration auf diejenigen Gebäude erfolgen, bei denen es am nutzbringendsten ist. Die Verwendung von CO2-neutraler Energie in Gebäuden, wie beispielsweise über Wärmepumpen oder Photovoltaik, ist ein weiterer wichtiger Weg zur Klimaneutralität. Wir werden dies fördern und bezuschussen und klare Rahmenbedingungen für die Förderung schaffen (u.a. auch für Vermieterinnen und Vermieter).

Zu Frage 3:
Wir fördern Eigentumsmaßnahmen bereits jetzt sehr umfänglich. So fördert das Land beispielsweise im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Erwerb oder den Bau von selbst genutztem Wohnraum in Schleswig-Holstein, auch für besondere Bedarfsgruppen. In der bisherigen Legislaturperiode haben wir rund 1 Milliarde Euro für bezahlbaren Wohnungsbau zur Verfügung gestellt- das ist absoluter Rekord. Davon wurden 900 Millionen Euro alleine für den sozialen Wohnungsbau ausgegeben. In dieser Legislaturperiode werden nicht nur mehr Baugenehmigungen erteilt, es wird auch immer mehr gebaut. Wir haben die Förderbedingungen kontinuierlich angepasst und verbessert - das letzte Mal zum Ende des Jahres 2021 - und werden dies auch weiterhin tun.

Zu Frage 4:
Wir möchten den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern gern den Erwerb von Wohneigentum ermöglichen. Deshalb wollen wir ein starkes Signal setzen und planen, die Bürgerinnen und Bürger beim Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie von der Grunderwerbsteuer zu befreien (siehe auch Antwort Frage 1). Darüber hinaus wollen wir neue Modelle der Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums und damit Lösungen unterstützen (z.B. Miet-Kauf oder genossenschaftliche Lösungen), die auf den Erwerb der eigenen vier Wände ausgerichtet sind.

Zu Frage 5:
Das Bundesmodell zur Erhebung der Grundsteuer ist unserer Ansicht nach nicht die beste Erhebungsmethode. Wir werden deshalb von der im Bundesgesetz vorgesehenen Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und ein einfacheres und gerechteres Modell einführen. Die gegenüber dem Bundesmodell deutlich unkomplizierteren Modelle von Ländern wie Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern werden wir deshalb prüfen und den Wechsel zum frühestmöglichen Zeitpunkt vornehmen. Dabei sprechen wir uns klar für die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform aus, egal welches Modell letztendlich zum Einsatz kommt. Da die Festsetzung der Hebesätze Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist, werden wir den Kommunen Berechnungshilfen zur Verfügung stellen. Mit dieser Hilfestellung werden wir den aufkommensneutralen Hebesatz für die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger aber auch für die Bürgerinnen und Bürger transparent machen.

Zu Frage 6:
Es ist Teil unserer DNA, uns für gleichwertige Lebensverhältnisse im städtischen und im ländlichen Raum einzusetzen und den ländlichen Raum zu stärken. Dafür werden wir u.a. die vielfältigen Chancen der Digitalisierung nutzen. Um im ländlichen Raum weiterhin attraktive Arbeitsplätze zu schaffen, wollen wir Förderprogramme bündeln, die deutliche Anreize für Unternehmensnachfolge und Existenzgründungen schaffen. Wir werden dafür sorgen, dass alle Orte in Schleswig-Holstein von morgens bis abends mit dem ÖPNV erreichbar sind. Wir werden die Städtebau- und Wohnraumförderung stärker für die Belebung von Dorf- und Ortskernen einsetzen. Wir wollen eine stärkere Förderung strukturschwacher Regionen in Schleswig-Holstein durch weitere Fördermöglichkeiten erreichen und wir werden eine möglichst wohnortnahe und patientenorientierte medizinische Versorgung sicherstellen. Darüber hinaus werden wir die Co-Working-Spaces im ländlichen Raum weiter ausbauen.

Zu Frage 7:
Wir haben die Pflicht zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge in der zurückliegenden Legislaturperiode abgeschafft und durch eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen dafür gesorgt, dass sie keine Straßenausbaubeiträge erheben müssen. Mit zusätzlichen Mitteln
im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von 68 Millionen Euro jährlich für Infrastrukturmaßnahmen sorgen wir dafür, dass die Kommunen dauerhaft ihren Aufgaben im Straßenbau nachkommen. Hinzu kommen Infrastrukturmittel des Bundes in Höhe von 34 Millionen Euro. Mit dem jüngsten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes, der im April im Landtag verabschiedet werden soll, sorgen wir für weitere Entlastungen der Anliegerinnen und Anlieger. Die Gemeinden, die noch Straßenausbaubeiträge erheben, sollen die Möglichkeit bekommen, deutlich niedrige Beiträge zu erheben, indem sie Eigenmittel der Gemeinden einsetzen.

Zu Frage 8:
Ehrenamt und Engagement sind für uns ein essenzielles Querschnittsthema und wir werden es als solches mit klaren Zuständigkeiten und Ansprechpersonen für unterschiedliche Themen in der Landesverwaltung verankern und die Ehrenamtsstrategie weiterentwickeln. Wir werden die Rahmenbedingungen für ein modernes und flexibles Ehrenamt, das Familie, Beruf und Engagement vereinbar macht, verbessern (z.B. durch hybride Sitzungen, Freistellung durch AG, Unis und Schulen). Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 1.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Wir sorgen dafür, dass die Förderung ehrenamtlicher Strukturen verlässlich bestehen bleibt und ausgebaut wird und werden Ehrenamtliche u.a. durch Fortbildungsangebote unterstützen. Wir werden die Freiwilligendienste weiter stärken und ausbauen. Darüber hinaus werden wir den Ausbau der Bonuspartner der Ehrenamtskarte S-H vorantreiben.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.