Durch höher angebrachte Schornsteine soll die Luftverschmutzung reduziert werden.
Am 01.Januar 2022 tritt die neue Regelung "Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe" in Kraft.
Diese Neuregelung gilt ausschließlich für neu errichtete "Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe" mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt Feuerungswärmeleistung, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung am 01.Januar 2022 errichtet werden. Für Bestandsanlagen wird sich nichts ändern.
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