Das erneuerte Programm für den Neubau für zahlreiche Familien nicht realisierbar

Das erneuerte Programm für den Neubau
Für die Förderung von Neubauten sind hohe energetische Standards eine Voraussetzung.   © Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau

Die Bundesregierung hat ihre Bau -
förderung in zwei Phasen überarbeitet.

Seit Anfang März 2023 ist das neue Programm "Klimafreundlicher Neubau" in Kraft, gefolgt von einem zweiten Programm im Juni 2023, das speziell für Familien mit niedrigem Einkommen Mittel bereitstellt.


Insgesamt sind im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für beide Programme zur Bauförderung verfügbar.

Hiervon sind 750 Millionen Euro für das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) vorgesehen und 350 Millionen Euro für die Förderung von Wohneigentum von Familien. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds, der auch Gelder aus der CO2-Abgabe bezieht. Seit Anfang 2023 ist das Bundesbauministerium für die KfW-Neubauprogramme zuständig, während die Förderprogramme für Sanierungen weiterhin beim Wirtschaftsministerium angesiedelt bleiben, das bis Ende 2022 auch für die Neubauförderung zuständig war.

Das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) mit der Programmnummer KfW 297/298 bietet ausschließlich zinsverbilligte Kredite an. Im Gegensatz zu früheren Förderprogrammen werden keine Tilgungszuschüsse mehr bereitgestellt. Das Programm steht Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren zur Verfügung und ermöglicht eine Kreditvergabe von bis zu 100.000 Euro. Bei Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) sind sogar Kredite von bis zu 150.000 Euro möglich. Die Förderanträge müssen vor Baubeginn über die Hausbank bei der KfW gestellt werden.

Das Bundesbauministerium (BMWSB) hat angekündigt, dass das KFN-Programm erstmals den gesamten Lebenszyklus des Hauses - vom Bau über den Betrieb bis hin zum Rückbau in ferner Zukunft - berücksichtigt. Entsprechend werden Kriterien wie geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und ein hoher Anteil erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Strom in der Förderung berücksichtigt.

Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte, dass klimagerechtes Bauen heutzutage ein Muss sei und nicht mehr nur eine Kann-Entscheidung. Wer weiterhin wie früher baue, um Geld zu sparen, schade nicht nur dem Klima, sondern auch seinem Geldbeutel durch hohe Nebenkosten.

Die Förderkonditionen des KFN-Programm:

  • Das Haus muss energetisch den Effizienzhaus-40-Standard erreichen.

  • In seinem Lebenszyklus muss das Haus so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des QNG-Plus erfüllt werden.

  • Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

  • Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro der förderfähigen Kosten mit einem zinsverbilligten Kredit gefördert werden.

  • Mehr Unterstützung gibt es für die Häuser mit dem Standard EH/EG 40 QNG; hier können bis zu 150.000 Euro gefördert werden. Um diese Stufe zu erreichen, müssen zusätzliche Anforderungen nachhaltigem Bauens erfüllt werden. Das ist von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu bestätigen, die das QNG-PLUS oder das QNG-PREMIUM vergibt .

  • Gefördert werden Baukosten, Fachplanung, Baubegleitung und die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kauf von Grundstücken.

  • Gefördert wird auch der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neuer Häuser mit dem EG/EH 40-Standard für Neubauten und zusätzlich dem QNG-PLUS-Siegel.

  • Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, muss die sachgerechte Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden, ebenso wie die Höhe der förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Den Nachweis erstellen Energieeffizienz-Expert*innen ("Energieberatung") aus der Liste für Förderprogramme des Bundes. /

  • Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung besteht nicht, sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Zinssätze zum Start des KFN-Programms

Zum Beginn der Förderung von Neubauprojekten hat das BMWSB die aktuellen Zinssätze bekannt gegeben. Wenn man sich für einen Kredit mit einer kurzen Laufzeit von zehn Jahren und einer ebenso langen Zinsbindung entscheidet, kann man derzeit einen effektiven Jahreszins von 0,01

Tipp der Kfw:

Bauherren und Baufamilien sollten die Website der KfW besuchen, um sich über die KFN-Förderung zu informieren, da sie mit anderen Programmen kombinierbar ist, solange die förderfähigen Kosten nicht überschritten werden. Es ist auch ratsam zu prüfen, ob das Bundesland oder die Kommune eine Neubauförderung als Zuschuss oder Kredit für bestimmte Maßnahmen anbietet, da dies zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten könnte.

Baukindergeld nicht mehr verfügbar

Das Baukindergeld ist nicht mehr verfügbar, aber ab Juni 2023 können Familien mit niedrigerem Einkommen auf die neu strukturierte Eigentumsförderung zugreifen. Im Gegensatz zum Baukindergeld wird diese Förderung ausschließlich über zinsverbilligte KfW-Kredite vergeben, Zuschüsse sind nicht vorgesehen. Für dieses Programm stehen jährlich insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Zu den Kritikpunkten des "Verband Wohneigentum e.V."...

Quelle: "Verband Wohneigentum e.V."

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