Kellerdeckendämmung: Schluss mit kalten Füßen

Kellerdeckendämmung: Schluss mit kalten Füßen

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Hauseigentümer und Bauherren zur fachgerechten Dämmung der Kellerdecke03.03.2018

Kellerdeckendämmung: Schluss mit kalten Füßen
Kellerdeckendämmung: Schluss mit kalten Füßen   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"
Kellerdeckendämmung: Schluss mit kalten Füßen

Kellerdeckendämmung: Schluss mit kalten Füßen © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Kalte Füße gehören im Erdgeschoss eines älteren Hauses mit nicht beheiztem Keller oft dazu. Abhilfe schafft die Dämmung der Kellerdecke, die auch nachträglich angebracht werden kann. Sie verbessert den Wohnkomfort und ist eine schnelle und preisgünstige Energiesparmaßnahme.

"Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das zeigt sich dann an erhöhten Heizkosten und kalten Füßen im Erdgeschoss", erklärt Jochen Schneider, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen. Je nach Gebäude können die Bewohner insgesamt rund fünf bis sieben Prozent Energie sparen."

Dennoch dämmen viele Hausbesitzer die Kellerdecke nicht. Die Kellerdeckendämmung ist nicht wie die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer die Kellerdecke eines Wohngebäudes freiwillig dämmt, kann damit das in Baden-Württemberg gültige Erneuerbare-Wärme-Gesetz teilweise erfüllen. Das Gesetz verpflichtet Verbraucher, beim Heizungswechsel mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien zu verwenden. Um dies zu erreichen sollte das Material eine geringe Wärmeleitfähigkeit besitzen. Diese gibt der Wärmedurchgangskoeffizient an, auch U-Wert genannt. Er darf maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreichen. Hausbesitzer können dann einen Zuschuss aus dem Programm 430 der staatlichen KfW-Förderbank beantragen.

Zu den Details der Kellerdämmung beraten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Beratungstermine sind unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 809 802 400 erhältlich.


Weitere Informationen finden Sie auf:

https://www.verbraucherze...beratung.de/


Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Verband Wohneigentum - Landesverband Baden - Württemberg e.V.

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