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Aktuelle Informationen des Verband Wohneigentum finden Sie unter https://www.wohneigentum.nrw


Verband Wohneigentum: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein riesiger Erfolg!

"Nach 55 Jahren ist endlich Schluss mit den Straßenausbaubeiträgen in NRW!": So kommentiert Peter Preuß, Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW die endgültige gesetzliche Abschaffung der Beiträge, die der nordrhein-westfälische Landtag am 28. Februar beschlossen hat. Das sei ein riesiger Erfolg für alle, die wie der Verband Wohneigentum in der größten Volksinitiative der Landesgeschichte gegen die Beiträge gekämpft haben.

Lesen Sie die aktuellen Informationen des Verbandes zu den Straßenausbaubeiträgen unter https://www.wohneigentum....baubeitraege


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AKtuelles zur Straßenausbaubeiträgen in NRW -
"Die Beitragspflicht ist nach 55 Jahren Geschichte"

Von den Pressesprechern der Landtagsfraktionen der Grünen und der CDU haben wir heute (29.02.2024) eine erfreuliche Mitteilung zu den Straßenausbaubeiträgen in NRW erhalten:

Die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen sind abgeschafft. Das entsprechende Gesetz der schwarz-grünen Landesregierung wurde am Mittwochabend im Landtag beschlossen. Dazu erklären die kommunalpolitischen Sprecher *Heinrich Frieling* (CDU) und *Robin Korte*(GRÜNE):

*Heinrich Frieling*: "55 Jahre lang wurden die Anwohnerinnen und
Anwohner für den Ausbau kommunaler Straßen zur Kasse gebeten - jetzt
haben CDU und Grüne die Beitragspflicht abgeschafft. Damit schaffen wir
nicht nur Rechtssicherheit und verringern die Bürokratie für Kommunen,
sondern entlasten vor allem auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Ausfallende Beiträge werden den Kommunen erstattet. Über das
Förderprogramm haben wir bereits 2022 die 100-prozentige Entlastung der
Anlieger erreicht - rückwirkend für alle Maßnahmen, die nach dem 1.
Januar 2018 beschlossen wurden. Gemeinsam mit den Grünen gehen wir jetzt
durchs Ziel und verankern die Beitragsfreiheit im Gesetz. Dadurch
entfallen notwendige Satzungen, Bescheide, Bürgerversammlungen, Straßen-
und Wegekonzepte sowie damit verbundene Rechtsstreitigkeiten. Diesen Weg
des Bürokratieabbaus werden wir weitergehen."

*Robin Korte: *"Wir schließen das Kapitel Straßenausbaubeiträge
endgültig und schaffen diese Beiträge in NRW dauerhaft, rechtssicher und
verlässlich ab. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf Beitragsfreiheit geben
wir den Bürgerinnen und Bürgern Klarheit und setzen einen Schlussstrich
unter eine lange Debatte. Die Menschen in NRW können sich zukünftig
darauf verlassen, dass sie für ein lange bewohntes oder neu erworbenes
Grundstück nicht mehr unerwartet zu hohen, oft fünfstelligen
Beitragssummen herangezogen werden. Gleichzeitig haben die Kommunen die
Garantie, dass ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen und alle
entstehenden Belastungen durch das Land ausgeglichen werden."


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Solardachpflicht NRW: Ab 2025 Photovoltaik auf jedem Dach

Ab 2025 müssen Dächer von Wohngebäuden in NRW schrittweise mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Der Verband Wohneigentum erklärt, für wen die neue Solardachpflicht gilt, welche Ausnahmen es gibt, wie groß die neue Solaranlage werden muss und was bei einer Dachsanierung im Altbau zu beachten ist.
Lesen Sie hierzu die aktuellen Informationen des Verband Wohneigentum unter https://www.wohneigentum....rdachpflicht

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Grundsteuerreform: Wird die neue Grundsteuer ab 2025 teurer?

Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Sorge, dass die Grundsteuerreform die Kosten fürs Wohnen weiter in die Höhe treibt. Wir erklären, warum es dabei vor allem auf den Hebesatz in Ihrer Stadt ankommt, was das Land NRW gegen eine Verteuerung des Wohnens bei der Grundsteuer tun kann und warum ein Einspruch nicht unbedingt vor höheren Kosten schützt.
Lesen Sie hierzu weiter unter https://www.wohneigentum....-2025-teurer

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Neue Grundsteuer-Bescheide prüfen: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Fehler erkennen und Einspruch einlegen
Für die neue Grundsteuer ab 2025 kommen die ersten Bescheide vom Finanzamt: Ein Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwerts und einer über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Wie Sie diese prüfen und wann Sie schnell Einspruch einlegen sollten - darüber informiert Ihr Verband Wohneigentum unter www.wohneigentum.nrw/beit...er-einspruch

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Checkliste Grundsteuererklärung

Hauseigentümer müssen in diesem Jahr eine neue "Steuererklärung" abgeben. Hintergrund ist, dass für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 neue Immobilienwerte ermittelt werden. Der Verband Wohneigentum NRW fordert von den Städten, die Grundsteuerreform nicht für eine Steuererhöhung durch die Hintertür zu nutzen. Mehr dazu finden Sie unter https://www.wohneigentum....r-verhindern

Ihr Verband Wohneigentum hat für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Infos zur Grundsteuererklärung zusammengestellt. Eigentümer/-innen, die ihre Grundsteuer-Erklärung noch nicht abgegeben haben, können aufatmen. Die ursprünglich zum 31. Oktober geplante Abgabefrist wurde auf Ende Januar 2023 verlängert. Das heißt: Spätestens am 31.01.2023 müssen Sie alle Angaben beim Finanzamt eingereicht haben. Die Checkliste mit den Infos zur Grundsteuererklärung können Sie hier downloaden: www.wohneigentum.nrw/beit...laerung-2022

Neues Grundsteuer-Portal der NRW-Finanzverwaltung: Das neue Geodaten-Portal der NRW-Finanzbehörden ist zwischenzeitlich online. Hier erhalten Sie einen Großteil der für die Grundsteuererklärung benötigten Daten. Weitere wichtige Neuigkeiten zur Grundsteuer finden Sie in unserem Artikel zur Grundsteuererklärung. www.wohneigentum.nrw/beit...laerung-2022

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Die Mitgliedschaft lohnt sich gleich mehrfach

Nicht nur, daß Ihr Informationen zum Thema, das uns allem am Herzen liegt, bekommt und unsere Ausflüge usw. genießen könnt: Der Kreisverband hat eine Liste mit Partnern des Verbands Wohneigentum herausgebracht, die Rabatte für Mitglieder der Siedlergemeinschaften gewähren: Unter https://www.verband-wohne...erliste.docx könnte Ihr die Liste herunter laden. In der Regel benötigt Ihr den Mitglieds-Ausweis und einen Personalausweis. Beim Hellweg-Baumarkt bekommt Ihr dann z.B. eine spezielle Kundenkarte, auf der 10 Prozent Dauerrabatt eingetragen sind. Das lohnt sich doch....


Eine Antwort: Lehnemannsweg

Wer hätte das gedacht. Nach einem knappen halben Jahr, einer Beschwerde und der Drohung mit dem Verwaltungsgericht, gibt das Planungsamt tatsächliche eine Antwort. Als Ausrede für die späte Antwort müssen Sätze wie die folgenden herhalten:

"Wir waren davon ausgegangen, dass Herr B. Ihnen unsere Rückmeldung weiterleitet. Dies ist nicht geschehen, da der formelle Ablauf des Beschwerdemanagements eine andere Vorgehensweise vorsieht, die uns bis dato nicht bekannt war.
Da es in unserem Team die erste Beschwerde seit langem war, kannten wir den formellen Ablauf leider nicht."

Die eigentliche Antwort könnt Ihr im Download-Menü herunterladen. In dem Brief wird von einer Klage gegen die Straßenreinigungssatzung gesprochen, weiss jemand, wer klagt? Antwort bitte an den Vorsitzenden....


Immer wieder: Lehnemannsweg

Im Januar haben ja wir eine Beschwerde an das "Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit" gerichtet, weil das Amt einfach eine simple Anfrage nicht beantwortet (s.u.). Jetzt, nach 10 Wochen, ist immer noch keine Antwort einfgetroffen, und wir haben mal kurz erinnert. Interessant: Nach dem Informationsfreiheitsgesetz für NRW muß die Behörde innerhalb 4 Wochen antworten, wenn nicht umfangreiche Recherchen notwendig sind. Montag morgen sprechen wir mal mit der Rechtsschutz-Versicherung. Da fühlt man sich doch verkohlt...



Und nochmal: Lehnemannsweg

Nachdem das Planungsamt ein Vierteljahr nicht auf unsere Anfrage geantwortet hat, habe ich nun an den Beschwerdeausschuß geschrieben. Mal sehen, wann wir beim Verwaltungsgericht landen... Brief im Downloadbereich...


Alle Jahre wieder: Lehnemannsweg

Immer noch versuchen wir, eine Begründung für die Einstufung des Lehnemannswegs als reine Anliegerstraße zu bekommen. Da davon die Eigenanteile an der beabsichtigten Straßen sanierung abhängig sind, versuchen Bezirksvertretung und wir als Gemeinschaft, diese Einstufung entsprechend zu ändern.

Am 9.10.19 haben wir erneut an das Planungsamt geschrieben, mit der Bitte, eine Zählung und Neueinstufung der Straße zu veranlassen. Auf der letzten Sitzung hat der Vorstand bekräftigt, daß klagewillige Mitglieder von der Gemeinschaft entsprechend unterstützt werden. Eine Kopie des Anschreibens ist unter den Downloads zu finden.



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