Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung
Recht haben und recht bekommen sind zweierlei. Als Eigenheimbesitzer müssen Sie in der Lage sein, Ihre berechtigten Interessen zu verteidigen. Doch fachkundiger Rat ist teuer. Gerichtskosten, Anwaltshonorare, Sachverständigengutachten und Zeugen lassen rechtliche Auseinandersetzungen mehr denn je zum unkalkulierbaren Risiko werden.

In dieser Situation hilft der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.. Bei rechtlichen Problemen, die von Ihrem Grundstück ausgehen, vertritt die Mitglieder notfalls ein Rechtsanwalt vor Gericht.

Wer ist versichert?
Im Mitgliedsbeitrag ist die Prämie der Grundstücksrechtschutz-Versicherung bereits enthalten.

Versichert sind Haus und Grundstück, für das die Mitgliedschaft besteht

Als Eigentümer,Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter eines unbebauten oder bebauten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles stehen Ihnen Juristen und Vertragsrechtsanwälte zur Seite.

Was ist versichert?
Nach Deckungszusage über die Landesgeschäftsstelle übernimmt die Rechtssschutzversicherung

die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen

steuerrechtliche Auseinandersetzungen um Einkommenssteuer aus Vermietung und Verpachtung, für Grunderwerbssteuer, Grundsteuer und laufend erhobene Anliegerabgaben (Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.)

öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten

Auseinandersetzungen des Wohneigentümers mit anderen zu seiner Gemeinschaft gehörenden Wohneigentümern

Sonstiges:

Wartezeit: 3 Monate nach Eintritt in den Verband

Der Mitgliedsbeitrag deckt Leistungen für eine Wohneinheit, z.B. ein Einfamilienhaus einschließlich Grundstück (ggf. mit Einliegerwohnung) ODER eine selbstgenutzte Wohneinheit im Mehrfamilienhaus ODER ein Wochenendhaus ODER eine Ferienimmobilie ODER ein Grundstück

Nachbarschaftsstreitigkeiten, Garagen, Stellplätze etc. sind nicht mitversichert

Der Eigenanteil je Fall beträgt 250,- €

Bei Eigentumsanlagen bis maximal vier Wohneinheiten ist das Sondereigentum versichert für die Wahrnehmung außergerichtlicher und gerichtlicher Interessen.

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