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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

Thema Winter und Hausnotrufsystem
alle reden vom Wetter, wir nicht, tönte einmal die Bundesbahn anno 1966 (verdammt lang her) und erklärte dann "wir nicht". Wir gehören heute mal zu den "Allen" und reden über diesen Winter, der uns aus bekannten Gründen zum Abstandhalten und zu Hause bleiben nötigt,. Sehen Sie es positiv, denn beim Schneeschippen kommt man zu ein paar notwendigen Bewegungseinheiten, denn die die Ein-haltung der Räum- und Streupflicht gehört zu den Verkehrssicherungspflichten eines Hauseigentümers, wobei eine Ignorierung dieser Pflicht bei uns in Singen mit bis zu 500 € sanktioniert wird. Die nachbarliche Hilfe für ältere und kranke Nachbarn sollte für uns selbstverständlich sein. Wer allerdings einen Räumdienst beauftragt haben sollte, kann diese Kosten steuerlich absetzen.
Für den einen oder anderen auch interessant, das die Kosten eines Hausnotrufsystems inzwischen steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Bitte beachten Sie dies, falls Sie für 2020 eine Lohn- oder Einkommensteuererklärung abzugeben haben.

Thema Garten:
Bevor die Stauden und Zwiebelblumen austreiben, sollten jetzt die abgestorbenen, vorjährigen Pflanzenreste abgeschnitten werden. Das geht am besten mit einer sogenannten Staudensichel. Bei kleineren Flächen genügt auch eine normale Garten- oder Rasenkantenschere. Legen Sie das Schnittgut vorerst unzerkleinert auf einen gesonderten Haufen, damit die darin überwinternden Spinnen und Insekten ungestört ihre Winterruhe beenden können. Die abgeschnittenen Stauden sind dann später ein wertvoller Rohstoff für den Kompost.

Im Februar ist noch Zeit für eine Bodenanalyse. Diese sollte alle paar Jahre erfolgen um die Gartenpflanzen gezielt mit Nähstoffen zu versorgen. Bei frostfreiem Boden kann Kompost verteilt und leicht eingearbeitet werden. Kompost ist als Düngemittel zu sehen und so sollten davon nicht mehr als ca. 3 l/m² ausgebracht werden. Zuviel Kompost kann den Phosphatgehalt im Boden erhöhen, was wiederum andere Nährstoffe blockiert. Was im eigenen Kompost meist fehlt, ist Stickstoff. Dieser kann in Form von Horn- oder Schafwolldünger gegeben werden. Damit steht Ihren Gartenpflanzen eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen zur Verfügung.
Hecken und Bäume während der Vegetationsruhe zurückschneiden. Unsere Gärten sind für Vögel und andere Lebewesen wichtige Lebensbereiche. Sie sie sollten daher bis spätestens zum 28. Februar zugeschnitten haben
Laub oder Nadeln tragende immergrüne Gehölze, können bei großer Schneelast auseinanderbrechen. Durch vorsichtiges Schütteln kann man sie von der Last befreien.

Stauden und Gehölze werden durch intensiven Sonnenschein bei gleichzeitigem Frost gefährdet. Es empfiehlt sich, sie mit Tannenreisig oder mit Stroh zu beschatten und vor großen Temperaturschwankungen zu bewahren.

Den Rasen im Winter möglichst nicht betreten (Bruch der Grashalme bei Frost, Bodenverdichtung bei feuchter Erde)
In die Breite und Höhe gewachseneLaubhecken können jetzt kräftig zurückgeschnitten werden.
Für ältere, mangelhaft blühende Ziersträucher ist ein starker Rückschnitt im Winter eine Verjüngungskur. Aber Frühjahrsblüher wie Blutjohannisbeere, Goldglöckchen, Kornelkirsche, Mandelbäumchen oder Scheinhasel erst nach der Blüte schneiden.

Der Baumstamm (vor allem Obstbäume) kann durch einen weißen Farbanstrich vor Schäden bitte wenden geschützt werden (Schutz vor Schädlingen, Moosen und Aufplatzen der Rinde) An trockenen und frostfreien Tagen kann man mit einem Rückschnitt Kernobst und Beerensträucher auslichten (Entfernung von Fruchtmumien und erkrankte Zweige)
Meisen, Spatzen und viele andere standorttreue Vögel sehen sich schon jetzt nach Nisthöhlen um. Zeit, um die alten Nistkästen zu säubern und neue aufzuhängen.

Themen rund ums Haus
Gefahr durch lockere Gebäudeteile
Regelmäßig sollte das Dach auf lose Ziegel und andere Schäden wie einer gelockerten Satellitenschüssel hin untersucht werden. Aber auch auf Verankerungen von Fensterläden, und Markisen.



Achtung bei Außenstromleitungen
Tauendes Schneewasser rinnt auch in undichte Stellen am Haus. Besonders auf Eingangstüren, Außensteckdosen und Wasserhähne sollten Sie ein Auge haben. Bei Außensteckdosen und Wandleuchten sollten Sie wegen Kurzschlussgefahr besonders darauf achten.

Feuchte Keller durchlüften
Wenn es draußen kälter ist als im Inneren, sollten Sie kräftig lüften. So kann wärmere, mit Feuchtigkeit gesättigte Luft nach draußen abgegeben werden. Dadurch trocknen auch feuchtere Keller besser ab. Wichtig: wenn es draußen wärmer ist als drin, Fenster schließen, nur in den frühen Morgenstunden lüften.

Abrechnungen und Steuer
Die ruhigere Zeit in Haus und Garten sollte auch für die Zusammenstellung der Abrechnungs- und Steuerunterlagen genutzt werden. Bei den Handwerkerrechnungen müssen die Lohnkosten separat ausgewiesen werden. Nur so können diese bei der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung angerechnet werden.

Thema Einkauf

Über den Bezirksverband erreichte uns die Nachricht, dass der Singener OBI - Markt die Einkaufsvergünstigungen für uns gekündigt hat. Neu haben wir dafür eine kostenlose Erstberatung in Verkehrsrechtsfragen bei einem Rechtsanwalt aus Singen, der bei uns Mitglied ist. Wir hoffen zwar, dass Sie keine derartigen Probleme bekommen, aber falls doch vermitteln wir gerne weiter.

Thema Sommerfest
Wir hoffen, in diesem Sommer auf dem Vereinsgelände ein Sommerfest durchführen zu können. Bitte uns anrufen oder Email zuleiten, wenn Sie(Ihr) uns unterstützen wollt.

Thema Unterstützung
Falls Fragen, Probleme, Wünsche, Sorgen sprechen Sie uns an! Vielleicht können wir Ihnen ja helfen.


Mit lieben Grüssen
Für den Vorstand Christian Siebold
Gemeinschaftsleiter

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