Austauschpflicht für Heizkessel

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. informiert:
Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für Heizöl- und Erdgasheizungen mit so genanntem Konstant-Temperaturkessel. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur haben diese einstigen Standardkessel einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad, so Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes. In der Praxis sind diese aber nur noch selten zu finden. Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Wer seit mindestens dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen, ob sich ein Austausch dennoch rentiert.
Für die Heizungsmodernisierung können Fördermittel bei der KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn die gesetzliche Austauschpflicht besteht. Daher lohnt es sich, frühzeitig zu planen und unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unabhängig vom Kesselalter müssen bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen und Armaturen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden. Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig vom Innendurchmesser der Rohre. Bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 23 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m * K). Das ist auch wirtschaftlich empfehlenswert.
Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bei einem individuellen Beratungsgespräch dabei, energiesparende Maßnahmen an Ihrem Haus zu planen und Ihre Sanierungspflichten zu identifizieren. Die Energieberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine zur persönlichen Beratung können unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.
In Saarbrücken finden die Beratungen bei der Verbraucherzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter 0681 - 5008915.

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