Widerspruch gegen Google Street View

Widerstand gegen Google Street View wächst
Bundesregierung entscheidet nächste Woche über schärfere Gesetze
Leipzig/Dresden (A.K./fib/dpa/AFP). Der Widerstand gegen Googles neuen Dienst Street View wächst. Zahlreiche Politiker appellieren an die Bürger, sich genau mit Street View zu beschäftigen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Die Bundesregierung will in der kommenden Woche entscheiden.
Der Internet-Konzern Google will zum Jahresende seinen Kartendienst Street View mit Straßenbildern von 20 Städten starten. Darunter sind auch Dresden und Leipzig. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) legte inzwischen Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern ihres Wohnsitzes ein, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Aigner rufe auch andere Mieter und Hauseigentümer zu dem selben Schritt auf, wenn diese möchten, dass ihre Immobilien auf Bildern bei Street View unkenntlich gemacht werden.
Auch Sachsens Verbraucherministerin Christine Clauß (CDU) rät Betroffenen, sich ernsthaft Gedanken zu machen, ob sie wollen, dass ihr Haus im Internet zu besichtigen ist. "Jedermann hat das Recht von Google zu verlangen, dass das Haus, in dem er wohnt oder das ihm gehört, nicht über Street View abgelichtet wird", sagte sie gestern der Leipziger Volkszeitung. Sie wolle zwar niemanden auffordern, der Veröffentlichung zu widersprechen, aber an alle Bürger Leipzigs und Dresdens appellieren, ernsthaft darüber nachzudenken. Noch sei nicht absehbar, erklärte die Ministerin, was alles im Zusammenhang mit den Bilderveröffentlichungen durch Google an Kombinationsmöglichkeiten zur unlauteren Informationsgewinnung möglich ist.
Die FDP-Fraktion des sächsischen Landtags will sich heute eine offizielle Position erarbeiten. "Eine persönliche Haltung habe ich jetzt schon", so der rechtspolitische Sprecher der Liberalen, Carsten Biesok. "Es ist sehr bedenklich, was Google macht. Es geht um das Persönlichkeitsrecht und dazu gehört auch das eigene Haus."
Die Fraktionschefin der sächsischen Grünen, Antje Hermenau, rät den Bürgern, ihr individuelles Recht auf Widerspruch wahrzunehmen. Das Vorgehen von Google mit der kurzen Widerspruchsfrist von vier Wochen sei aggressiv, sagte sie der LVZ.
Die Bundesregierung will schon in der kommenden Woche über schärfere Gesetze im Umgang mit Internet-Diensten wie Google Street View entscheiden, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) gestern in Berlin.
www.bmelv.de/SharedDocs/S...eetview.htmlLink zum Musterwiderspruch

LVZ vom 14.08.2010

Widerspruch bei Street View online möglich
Mieter und Eigentümer können seit gestern zusätzlich zum Brief- und E-Mail-Einspruch auch online Widerspruch gegen die Darstellung ihres Hauses im umstrittenen Internet-Dienst Street View von Google einlegen. Antragsteller werden nach einem Klick auf "Unkenntlichmachung beantragen" zunächst über die Nutzungsbedingungen informiert: "Dieser Dienst steht ausschließlich Personen zur Verfügung, die Eigentümer eines Gebäudes/Grundstückes in Deutschland sind oder dieses bewohnen und es vor der Veröffentlichung von Street View unkenntlich machen möchten." In den 20 Städten wie Leipzig und Dresden, in denen der Dienst gestartet wird, kann das Online-Formular zum Widerspruch genutzt werden. Es steht bis 15. September zur Verfügung.
Im nächsten Schritt - mit einem Mausklick auf "Weiter" - soll die Adresse des Hauses angegeben werden, das in Street View unkenntlich gemacht werden soll. Ein Mausklick auf den Button "Karte aktualisieren" zeigt eine rote Markierung im Kartenausschnitt der Google Maps an, die auf dem Dach des betreffenden Hauses platziert werden soll. Der Widerspruchsführer soll auch zusätzliche Angaben zu dem Gebäude machen - wie etwa die Anzahl der sichtbaren Stockwerke und die Art der Fassade. Man kann aber auch anklicken, dass man keine näheren Angaben zum Gebäude machen will.
Im nächsten Schritt sind E-Mail-Adresse, Name und Anschrift anzugeben. An diese Adresse wird dann ein Verifizierungscode zur Überprüfung des Widerspruchs geschickt. Zuletzt erfolgt noch eine Sicherheitsabfrage mit der Eingabe von zwei Buchstabenfolgen. Abgesendet wird der Widerspruch mit einem Mausklick auf "Einreichen". dpa/ao
@Online-Formular: www.google.de/streetviewLink zu Google Streetview

LVZ vom 18 08 2010

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