Verband Wohneigentum gegen das neue Kommunalabgabegesetz

Der Niedersächsische Landtag hat mit den Stimmen der SPD-geführten Regierungskoalition eine Änderung des Kommunalabgabegesetzes beschlossen. Mit dieser Änderung wird unter anderem den Kommunen ermöglicht, künftig wiederkehrende Straßenausbaubeiträge einzuführen. Dazu teilt der hiesige SPD Landtagsabgeordnete Maximilian Schmidt mit, dass die Lasten auf die Allgemeinheit verteilt werden können. Er sagt außerdem, dass diese Forderung vom Verband Wohneigentum erhoben worden sei und er damals zugesagt hätte, sich für diese Möglichkeit einzusetzen, die nun geltendes Recht sei.

Davon ist richtig, dass der Verband Wohneigentum sich immer dafür eingesetzt hat, dass die Lasten auf die Allgemeinheit verteilt werden sollen. In dem jetzt verabschiedeten Kommunalabgabegesetz werden wiederum nur die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke zur Kasse gebeten. Dem hat der Verband Wohneigentum immer widersprochen. Straßen und Gehwege sollen von dem unterhalten werden der sie auch gebaut hat. Das sind bei den innerörtlichen Straßen die Kommunen, die ja heute auch schon für die Instandhaltung zuständig sind. Dieses wurde jedoch heute schon von den Kommunen sträflich vernachlässigt. Da die innerörtlichen Straßen und Gehwege nicht nur von den Eigentümern und Eigentümerinnen von Grundstücken genutzt werden, müssen nach Ansicht des Verbandes Möglichkeiten geschaffen werden die es erlauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Mieterinnen und Mieter die Kosten des Straßenausbaus mit übernehmen. Ob dies nun durch eine Änderung der Nebenkostenverordnung oder durch eine "zweckgebundene Grundsteuer" erfolgen kann, sollten die Politiker entscheiden.

Der Verband Wohneigentum wird weiterhin für eine gerechte Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an dem Straßenausbau eintreten und hat dafür eine Unterschriftenaktion gestartet. Interessierte können sich dazu gern donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Kreisgruppe an der Unterschriftenaktion beteiligen. Sie können natürlich auch zu ihrem örtlichen Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft gehen und dort unterschreiben. Auskünfte dazu erhalten Sie von der Kreisgruppe Celle unter der Telefonnummer: 05084/5484.

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