LSW erstattet zu viel gezahlte Mehrwertsteuer für Wasser-Hausanschlüsse

Rückwirkende Änderung in der Gesetzgebung


LSW erstattet zu viel gezahlte Mehrwertsteuer
für Wasser-Hausanschlüsse


Am 8. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass
das Legen von Hauswasseranschlüssen dem ermäßigten Steuersatz von
7 Prozent unterliegt. Seit Jahresbeginn setzen LSW LandE-Stadtwerke
Wolfsburg GmbH & Co. KG (LSW), Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG und
Oebisfelder Wasser und Abwasser GmbH (OeWA) das Urteil um und
rechnen diese Leistungen mit dem ermäßigten Steuersatz ab.
Bereits am 3. April 2008 hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) die seit 2000
bestehende finanzbehördliche Verwaltungspraxis auf. Offen war bislang, wie sich
das Bundesministerium für Finanzen zu dieser neuen Sachlage positioniert. Am 7.
April 2009 nahm es zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Wasser-
Hausanschlüsse in einem Anwendungsschreiben Stellung. Für die Zeit zwischen
August 2000 und Dezember 2008 bleibt es den Wasserversorgungsunternehmen
freigestellt, bereits gelegte Rechnungen zu korrigieren und die Differenz des
Steuerbetrages zu erstatten. Die Wasserversorger haben diese Mehrwertsteuer
schon an die Finanzbehörde abgeführt und werden sich diese Differenzen selbst
erstatten lassen.
Nachdem die rechtlichen Möglichkeiten im Sinne unserer Kunden geprüft wurden,
erstatten LSW, Wasserwerk Gifhorn und OeWA allen berechtigten Kunden die
Differenz zwischen dem mittlerweile geltenden ermäßigten Steuersatz und dem
vollen Mehrwertsteuersatz.
Es wir darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuerrückerstattung ausschließlich
für das Legen der Trinkwasserhausanschlüsse gilt, nicht für Strom-, Gas- oder
Abwasseranschlüsse.
Informationen zur Abwicklung:
Berechtigte Kunden können den „Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung“ online
unter www.lsw.de herunterladen oder ihn in den LSW-Kundenzentren Wolfsburg
(Poststraße), Fallersleben, Gifhorn und Schladen erhalten. Neben dem
ausgefüllten Antrag wird die entsprechende Rechnungskopie benötigt. Diese
Unterlagen können entweder persönlich in den Kundenzentren abgegeben oder
postalisch an die LSW, 38432 Wolfsburg sowie per E-Mail an finanz@lsw.de
zugesendet werden.
Die Bearbeitung der Anträge wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Im Anschluss
erhalten Berechtigte unaufgefordert ein Korrekturschreiben, aus dem die
entsprechende Gutschrift hervorgeht, die zeitnah überwiesen wird.
Fragen zur Umsatzsteuerrückerstattung beantwortet die LSW rund um die Uhr
unter der Rufnummer 05361 189-600


Wolfsburg, 26. Mai 2009


weitere Infos unter www.lsw.de

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