Vorsicht bei Heckenschnitt
Hecken in freier Natur und Landschaft dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht zurück geschnitten werden. "Dies macht auch Sinn in unseren Städten und Gemeinden", meint Lnadesgeschäftsfhrer Gerhard Volberg. Er ruft Gartenbesitzer auf, bei der Pflege von Hecken, dem Beseitigen von Reisighaufen oder Holzstapeln, dem Rasenmähen sowie anderen Gartenarbeiten Vorsicht walten zu lassen.. Jeder solle darauf achten, den Lebensraum von Vögeln oder anderen Tieren nicht zu beeinträchtigen.
Insbesondere in der Brut- und Setzzeit, vom 1. April bis zum 15. Juli, seien Gelege, junge Vögeln und Säugetiere sehr empfindlich gegenüber Störungen. Entsprechend wichtig sei es, so Volberg, Rücksicht zu nehmen, damit Elternvögel ihre Nester nicht verlassen oder Junghasen nicht verwaisen und qualvoll verhungern.