Vollmacht für den Notfall

Nur vertrauenswürdige Personen einsetzen

Ob ein plötzlicher Unfall oder altersbedingte Krankheit - wenn etwas passiert, ist es oft zu spät: Denn liegt man erst einmal im Krankenhaus, können viele persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigt werden. Auch die Angehörigen können dies in vielen Bereichen nicht übernehmen - es sei denn, man hat rechtzeitig eine Vollmacht erteilt.

Vollmachten sind keineswegs nur etwas für alte, pflegebedürftige Menschen. Auch andere Lebensumstände können eine Vertretung durch vertraute Personen notwendig machen. Dies muss nicht unbedingt ein Unfall oder andere Schicksalsschläge sein. Wer sich etwa längere Zeit beruflich im Ausland aufhält, kann eine Vollmacht zur Regelung der privaten Belange in Deutschland erteilen. So kann er sicher stellen, dass zum Beispiel wichtige Postsendungen (Einschreiben etc.) abgeholt werden. Das kann vor mancher unangenehmer Überraschung schützen.

Grundsätzlich erteilt man mit einer Vollmacht einer anderen Person die Vertretungsmacht - also die Befugnis, in bestimmten festgelegten Bereichen im Namen des Vertretenen zu handeln (zum Beispiel Verträge abzuschließen). Die Vollmacht kann an eine Bedingung geknüpft werden, etwa für den Fall, dass das eigene Entscheidungsvermögen aufgrund einer schweren Krankheit beeinträchtigt ist. Damit wird auch gewährleistet, dass im Notfall nicht fremde Personen über persönliche und medizinische Angelegenheiten entscheiden.

Auf das Notwendige beschränken

Eine Generalvollmacht für alle Bereiche ist zwar bequem, aber auch ein Risiko. Damit läuft man Gefahr, ungewollt in Verträge eingebunden zu werden und eine Vielzahl von Verpflichtungen einzugehen. Rechtsanwalt Dieter Anger rät, die Vollmacht besser auf Bereiche zu beschränken, in denen eine Vertretung wirklich notwendig ist, etwa für finanzielle Angelegenheiten oder Entscheidungen über die medizinische Behandlung.

Eine Vollmacht sollte man nur absolut vertrauenswürdigen Personen erteilen, am besten Familienmitgliedern oder sehr engen Freunden. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben werden. So ist der Umfang der Vollmacht für alle Beteiligten - also auch für mögliche Dritte (Vertragspartner) - nachvollziehbar. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, wobei auch beteiligte Dritten über den Widerruf informiert werden sollten.

Vorher informieren

Ein Notar oder Anwalt muss nicht eingeschaltet werden, bei Unsicherheit kann dies jedoch ratsam sein. Einige Institutionen, etwa Banken oder Behörden, erkennen die Vollmacht möglicherweise nur an, wenn sie notariell beglaubigt ist. Auch für Vollmachten, die den Grundbesitz betreffen, ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.