Erben
Lieber an die Kinder als an den Staat
Erben soll für viele künftig teurer werden
Aus der Web-Seite des
Deutscher Siedlerbund e.V.
Gesamtverband für Haus- und Wohneigentum
Alfons Löseke Präsident des Deutschen Siedlerbundes
Steuerdebatten haben – so scheint es – Hochkonjunktur. Jetzt haben einige Bundesländer erneut einen Vorstoß gewagt, die Erbschaftsteuer zu erhöhen. Und wieder einmal wurde schnell dementiert. Schließlich wollen die Politiker möglichst vermeiden, dass die Bürger verunsichert werden.
Was haben wir tatsächlich zu erwarten? Was soll den Bürgern zugemutet werden?
Seitens der Politik wird beschwichtigt. Dennoch wird davon gesprochen, dass Erben großer Immobilienvermögen mit einer Erhöhung der Erbschaftsteuer rechnen müssten. Andere sehen schon jetzt, dass Erben normaler Einfamilienhäuser zukünftig zur Kasse gebeten werden sollen. Wenn es tatsächlich so weit käme, würde dies allerdings im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 stehen, Immobiliengebrauchsvermögen innerhalb einer Familie müsse erbschaftsteuerfrei bleiben. Dies betrifft das „durchschnittliche” Einfamilienhaus . – Aber was heißt das?
Sollen Sparer bestraft werden?
Der – in der Diskussion um die Zukunft der Pflegeversicherung getätigte – Ausspruch „Kein Recht auf Erbe” macht deutlich, was SPD-Fraktionschef Franz Müntefering denkt. Hier zeigt sich: Die rot-grüne Bundesregierung will kräftig teilhaben an dem, was die Nachkriegsgeneration sich erarbeitet und an Werten geschaffen hat. Zeigen einige Politiker ihre wahren Absichten, dass es ihnen nur um die Staatseinnahmen und nicht um die Belange der Bürger geht? Sollen in Zukunft diejenigen bestraft werden, die ihr ganzes Leben gespart haben und davon ihren Kindern beispielsweise das Haus weitergeben wollen?
Bereits im August vergangenen Jahres hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das höchste deutsche Gericht, angerufen. Überprüft werden soll, ob zur Ermittlung von Vermögenswerten für die Erbschaftsteuer der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt ist. Die Erben von Bargeld, Wertpapieren und ähnlichem haben den Wert zu 100 Prozent in Ansatz zu bringen. Nach der derzeitigen „typisierenden Mietwertberechnung” werden Häuser und Eigentumswohnungen zum Zwecke der Erbschaftsteuer mit der 12,5fachen Jahresnettokaltmiete mit Zu- und Abschlägen je nach Alter und Nutzung, mindestens jedoch mit dem 80prozentigen Wert des unbebauten Grundstücks in Ansatz gebracht. Hier führt diese Bewertungsmethode bei der Berechnung der Erbschaftsteuer im Bundesdurchschnitt zu rund 50 Prozent des tatsächlichen Objektwertes, in Ballungsräumen wie Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München lag der ermittelte Wert durchaus deutlich darüber (z.B. 80 Prozent). Der Bundesfinanzhof sieht darin eine Ungleichbehandlung und Verfassungswidrigkeit im Verhältnis zur Vererbung von anderen Vermögensarten wie Bargeld, Wertpapieren und ähnlichem, die also zu 100 Prozent versteuert werden. Bestrebungen einiger SPD-regierter Bundesländer sehen vor, durch Erhöhung der Bewertungsgrundlage für eine höhere Besteuerung und damit für steuerliche Mehreinnahmen zu sorgen. Schließlich ist die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer. In SPD-Kreisen verspricht man sich schon steuerliche Mehreinnahmen von einer Erhöhung der Bewertungsgrundlage für Immoblilienerbschaften von 3,5 Milliarden. Das Prinzip „Abkassieren bei den Bürgern” ist offenbar tief verwurzelt und kommt immer stärker zum Ausdruck.
Wohneigentum bedeutet Verantwortung
Angesichts der jüngsten Entwicklungen wird eine Reform des Erbschaftsteuerechts immer wahrscheinlicher, auch wenn der Gesetzgeber die geltenden Bewertungsmaßstäbe bei der Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer bis Ende 2006 festgeschrieben hat. Der Deutsche Siedlerbund wendet sich gegen eine Neuordnung, die bei dem Vererben von Eigenheimen höhere Steuerbelastungen bringen könnte. Schließlich sagt der Name Immobilie bereits, dass ein Haus im Gegensatz zu Bargeld oder Wertpapieren nicht beweglich ist. Wertpapiere und das Eigenheim können nicht auf die gleiche Stufe gestellt werden. Mit dem Eigenheim sind oftmals soziale Verpflichtungen verbunden, wie beispielsweise Wohnrecht, die sich in der Bewertung niederschlagen müssen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bereits beim Erwerb des Eigenheimes der Fiskus in Form der Grunderbwerbsteuer zugegriffen hat. Dagegen wird eine Steuer auf den Erwerb von Wertpapieren allerdings selbstverständlich nicht erhoben. Um zur Gleichbehandlung zu kommen, ist es dann auch erforderlich, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen.
Wenn der Fiskus im Erbfall beim Eigenheim noch stärker zugreift, könnten Zwangsverkäufe drohen oder zumindest müssten sich viele Erben verschulden. Solche nachteiligen sozialen und gesellschaftspolitischen Folgen gibt es bei der Vererbung von Bargeld oder Wertpapieren nicht. Das macht den Unterschied, und das rechtfertigt eine andere Bewertung . Der DSB bleibt bei seiner Forderung: Das Familienheim muss steuerfrei in der Familie vererbt werden können. Das Familienheim als wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge und der Sicherheit für Familien darf nicht zur Manövriermasse für leere Haushaltskassen werden. Auch bei der weiteren Entwicklung zur Erbschaftsteuer wird der Deutsche Siedlerbund in Zukunft wachsam sein.
dsb