Neue Verordnung regelt Arbeiten im Garten

  • Am 29. August 2002 trat die so genannte "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" in Kraft. Sie ersetzt u.a. die bisherige Rasenmäherlärmverordnung. Die Verordnung regelt beispielsweise. wann im Garten geräuschintensiv gearbeitet werden darf.

  • Demnach dürfen Gartengeräte, die mit Motoren arbeiten, generell nur werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen müssen diese Geräte ganztags im Schuppen bleiben.

  • Für Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und -sammler gelten sogar weitergehende Einschränkungen. Sie dürfen nur noch werktags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden (siehe unter "Extras").

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