Willkommen bei der Gemeinschaft Sondern


Luftaufnahme
Luftaufnahme 2012   © Guido Krieger

in Wuppertal Beyenburg


Thema Grundsteuer
Auch wenn es um die Reformierung der Grundsteuer in den letzten Monaten eher ruhig geworden ist vertritt der Verband weiterhin aktiv unsere Interessen als Haus- und Grundstücks-Eigentümer.
Da in NRW ab 2025 die Grundsteuer aus dem Produkt Grundsteuerwert x Steuermesszahl (= Grundsteuermessbetrag) und x Hebesatz der Gemeinde berechnet wird, gibt es je nach Einstufung der Grundstücke auch bei einigen unserer Mitgliedern - sagen wir mal vorsichtig formuliert - die "eine oder andere Schieflage".
Zur Unterstützung der Geschäftsstelle Dortmund bei einem Interview mit dem WDR war ein Mitglied aus unserem Quartier bereit über seine Situation beispielhaft zu berichten. (Beide Beiträge wurden am 10. Mai in der Sendung "Lokalzeit Bergisches Land" des WDR ausgestrahlt und sind ca. bis zum 10.05.2026 von dort online abrufbar.)
Streit um Grundsteuerreform: Für Private wird es teurer
Studiogespräch: Jan Koch, Verband Wohneigentum NRW


Besuchen Sie doch mal unser Schnäbbel-Café

Einmal im Monat mittwochs gegen 15 Uhr steht unser Schnäbbel-Café im Vereinsheim allen offen. Oft werden die Tische anlässlich der Jahreszeit und / oder Veranstaltungen dekoriert. So wie z.B. letztens anlässlich der Faschings-Saison.

Faschings-Eindeckung
© Oliver Doll
Neben den fast "verbindlichen" Berlinern an diesem Tag erfreu(t)en auch die herzhaften Dinge unsere Gaumen.
Schnäbbel-Café Speisenangebot
© Oliver Doll
Jede(r) ist herzlich eingeladen. Der Eintritt und der Verzehr sind frei, wobei wir uns aber durchaus auch über eine kleine Spende freuen, bzw. darf nach Absprache auch gern ein Kuchen mitgebracht werden.


Notfallplanungen zu einer potentiellen Energiekrise und Mangellage

Liebe Beyenburger,

wir haben uns bei der Stadt erkundigt, inwiefern es spezielle Notfallplanungen zu einer möglichen Energiekrise und Mangellage gibt, und inwieweit wir als Siedlergemeinschaft (die Stadt oder örtliche Organisationen) bei der Umsetzung in unserem Stadtteil / Quartier unterstützen können. Dazu haben wir am 26.10.2022 aus dem Geschäftsbereich für Krisenmanagement & Notfallplanung eine Antwort erhalten, aus der wir sinngemäß zitieren.
Es wird auf unsere Anfrage eingegangen und erläutert, dass alle bei einem derartigen Szenario Neuland betreten und dass es noch keine fertigen Planungen zu den von uns angedachten Notquartieren in den Außenbezirken und Wärmestuben in Turnhallen bzw. Vereinsheimen gibt. Denn hierbei müsse vorab die je nach Szenario verbleibenden (energie-)technischen Gegebenheiten berücksichtigt werden, d.h. Fragen der Beheizung oder Notstromversorgung geklärt sein. Des weiteren sind Fragen der Betreuung zu klären.
Was jedoch die Anlaufstellen in Notsituationen angeht, so sehen die Planungen der Feuerwehr vor, dass bei einem großflächigen Stromausfall - weil auch der Notruf nicht funktionieren kann - die Feuerwehr Brandwachen in der Stadt aufstellen wird. Außerdem sollen die Feuerwachen und Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren als "Leuchttürme" erreichbar sein. Zu diesem Zweck ist die Ausstattung der Feuerwachen mit Notstromaggregaten als Vorsorgemaßnahme für eine zu erwartende Energiemangelsituation vorgesehen. Der Rat der Stadt hat hierzu die Anschaffung von 15 Notstromaggregaten und die entsprechende Ertüchtigung der Elektroinstallation in den vorgesehenen Gebäuden in seiner Sitzung am 05.09.22 beschlossen.

Daher denke ich wird es unser nächster Schritt sein uns mit der Freiwilligen Feuerwehr in Beyenburg oder auch Herbringhausen und Walbrecken auszutauschen.


Unsere Empfehlung zur Abgabe der "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts"

Liebe Mitglieder der Gemeinschaft Sondern,
liebe sonstige Grundeigentümer der Siedlung Sondern,

Wir, die Siedlergemeinschaften im Kreisverband Wuppertal, Verband-Wohneigentum NRW e.V., sind der Meinung, dass keinesfalls die gesamte Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert gemäß BORIS zum Ansatz gebracht werden darf.
Bei Erstellung der Siedlungen wurde nur ein Teil der Grundstücke zu Bauzwecken genutzt, der größere Anteil diente als Garten- und Nutzland zur Selbstversorgung.
Eine weitere Bebauung ist in der Regel durch herrschendes Baurecht (Hinterlandbebauung) nicht genehmigungsfähig und somit ausgeschlossen.
Nach intensiver Rücksprache mit unserem Rechtsbeistand empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
(Den kompletten Brief finden Sie auf unserer Seite mit den Monatsbriefen).


Breitbandausbau in Wuppertal Beyenburg

Im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in Wuppertal hat die Stadt Wuppertal u.a. die Fa. Greenfiber, für alle als unterversorgt geltenden Gebäude (Downloadgeschwindigkeit von <30 Mbit/s gemäß Markterkundungsverfahren) auf Beantragung hin mit einem "glasfaserschneller" Internetanschluss zu versorgen, beauftragt.
Am 15.02.2022 fand für Langerfeld-Beyenburg durch die Fa. Greenfiber bereits eine Online-Infoveranstaltungen statt.
Nach Einsicht ins GEO-Portal der Stadt Wuppertal - Link findet sich in der Webseite der Fa. Greenfiber s.o. - sieht es so aus, als ob Stand Februar 2022 im Gebiet Beyenburg nur der Bereich Windfoche in der Planung berücksichtigt ist.
Sollten Sie Interesse an einem schnelleren Internetanschluss haben, ihr Haus aber noch nicht im geförderten Ausbaugebiet liegen, könnten evt. es für Sie und andere Anwohner von Vorteil sein sich über die Interessensbekundung bei der Fa. Greenfiber melden.


Am 15. Mai 2018 erschien im Wuppertaler Lokalteil der Westdeutschen Zeitung ein Artikel über unsere Siedlung mit dem Titel Wo Zäune die Ausnahme sind