12. Die Kassenprüfer

  • Die Kassenprüfer werden alle 4 Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt und bestehen aus 2 Mitgliedern. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Sie unterliegen keiner Weisung durch den Vorstand. Die Kassenprüfer prüfen im Auftrag der Mitglieder die Kassenführung und das Belegwesen. Nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt eine Gesamtprüfung des Vereinsvermögens. Der Prüfungsbericht ist jährlich dem Vorstand vorzulegen. Die Bestätigung erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Beanstandungen innerhalb des Geschäftsjahres sind sofort dem Vorstand und einer Mitgliederversammlung zu unterbreiten.

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