Elementarschäden versichern Versicherer in die Pflicht nehmen

  • Versicherer sollen verpflichtet werden, die Elementarschadenversicherung beim Abschluss einer Gebäudeversicherung mit anzubieten und jeden Eigentümer auf Wunsch zu versichern, unabhängig von der Wohnlage.

  • Wohneigentümer und -eigentümerinnen dürfen wählen, ob sie sich versichern möchten; sie werden nicht verpflichtet.

  • Es soll eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden eingeführt werden.


Elementarschäden
Absicherung gegen Elementarschäden: Die Folgen eines Starkregenereignisses können Hauseigentümer und -eigentümerinnen in existentielle Not stürzen.   © PantherMedia/Elmar Gubisch

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