Neues Elterngeld kommt

Politik fördert geteilte Kindererziehung



Lange Zeit wurde darüber gestritten, nun haben sich die Koalitionsparteien geeinigt: Das neue Elterngeld soll kommen. Erstmals gibt es finanzielle Unterstützung für Mütter und Väter vom Staat, unabhängig vom Einkommen.

Die Große Koalition hat sich auf eine neue Regelung geeinigt. Eltern sollen sich in Zukunft die Kindererziehung teilen. Der neue Entwurf unterstützt besonders auch die Elternzeit der Väter: Wechseln sich die Partner bei der Elternzeit ab, erhalten sie zwölf Monate lang 67 Prozent des durch die Kindererziehung entfallenden Einkommens - maximal 1800 Euro pro Monat. Weitere zwei Monate, die "Vätermonate", kommen als Bonus hinzu, wenn beide Ehepartner mindestens zwei Monate vom Job pausieren.

Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld

Das neue Gesetz soll am ersten Januar 2007 in Kraft treten. Das Elterngeld wird an alle ausgezahlt, deren Baby ab diesem Tag zur Welt kommt. Für Kinder, die im Jahr 2006 oder früher geboren wurden gilt diese Regelung nicht. Das Elterngeld soll das bisherige Erziehungsgeld ablösen. Dieses beträgt nur 300 Euro im Monat und wird abhängig vom Einkommen bis zu 24 Monate ausgezahlt. Nur Eltern, die bis zu 30.000 Euro im Jahr verdienen, haben Anspruch auf das Elterngeld.

Hausfrauen, die vor der Geburt des Kindes kein eigenes Einkommen hatten, bekommen einen Sockelbetrag von 300 Euro. Dieser Betrag wird auch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen ebenfalls Anspruch auf 14 Monate Elterngeld haben.

Kündigung bei Elternzeit

Die Zahl der Anträge zur Kündigung von Schwangeren und bei Elternzeit hat sich nach Angaben der Berliner Arbeitsschutzbehörde in den vergangenen sechs Jahren verdoppelt. Bisher nahm so mancher Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit zum Anlass, einem Angestellten zu kündigen - auf legalem Weg.

Eine Kuriosität im Erziehungsgesetz ist der Grund. Hält sich ein Vater an das Gesetz und meldet zwölf Wochen vor dem geplanten Zeitraum die Elternzeit an, kann der Arbeitgeber legal kündigen. Offiziell heißt es dann oft "aus betrieblichen Gründen". Eine verbesserte Kündigungsschutzregelung für Väter bleibt aber weiterhin offen.

Stichtag für Väter

Die Gesetzeslücke einer legal beantragten Elternzeit mit Kündigungsschutz besteht an genau einem Tag: Väter müssen sich spätestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber melden, haben aber maximal acht Wochen vorher Kündigungsschutz.

Frauen werden durch das Mutterschutzgesetz besser abgesichert. Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig. Eltern können insgesamt drei Jahre in Elternzeit gehen - auch gemeinsam. Das dritte Jahr kann aber aufgehoben werden, bis das Kind sein achtes Lebensjahr vollendet hat.

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