Brenn-Verordnung
Kabinett beschließt neue Brenn-Verordnung
Das Kabinett hat heute die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO)" beschlossen, meldet das niederesächsische Umweltministerium. Danach ist es den Gemeinden künftig gestattet, an von ihnen bestimmten Tagen Brenntage zuzulassen. Eine Beschränkung der Anzahl der Brenntage ist nicht mehr vorgesehen, da die Verantwortung im Rahmen der Deregulierung weitgehend auf die Gemeinden übertragen werden soll.
Regelungen zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit wurden nicht in die neue Verordnung übernommen. In Absprache mit der zuständigen Feuerwehr und den betroffenen Fachbehörden kann die Gemeinde eigenverantwortlich festlegen, welche Schutzmaßnahmen sie beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle ergreift.
Die Brenn-Verordnung enthält lediglich Regelungen, unter welchen Voraussetzungen (trockene Witterung, starker Wind, mooriger Untergrund und Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten) das Verbrennen generell verboten ist. Das Verbot, Treibsel zu verbrennen, bleibt bestehen.
Auch zukünftig soll es den unteren Abfallbehörden überlassen werden, für das Verbrennen von Treibsel Ausnahmeregelungen zuzulassen, wenn dafür ein Bedürfnis besteht.