Lärmbelästigung

Lärm ist, kurz gesagt, unerwünschter Schall.

Was für die Einen anregende Musik ist, bedeutet für den Anderen Krach und Belästigung. Belästigung durch Lärm kann auch Gesundheitsschäden verursachen. Es beginnt mit Gereiztheit und Konzentrationsstörungen und endet, denken wir an Arbeits- oder Verkehrslärm, im Extremfall mit Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden.

Was wissen wir über die physikalischen Eigenschaften des Schalls?

Der Schall ist eine Luftdruckschwankung die sich wellenförmig ausbreitet (Schallwelle). Diese Luftdruckschwankung kann gemessen werden. Die Höhe der Druckschwankungen ist verantwortlich für die Läutstärke des Schalls. Die Lautstärke wird in der Maßeinheit Dezibel (dB) gemessen. Die Skala reicht von O dB bis 130 dB, wobei 0 die Hörgrenze für das menschliche Ohr - und 130 die Schmerzgrenze darstellt. Schallwellen können bei gleicher Lautstärke unterschiedlich oft Schwingen. Der Fachmann spricht von unterschiedlichen Frequenzen. Das menschliche Ohr nimmt aber hohe oder niedrige Frequenzen gleicher Lautstärke unterschiedlich intensiv wahr. Um dies auszugleichen wurde der sogenannte A-Bewertete Schallpegel eingeführt. Eine mit "dB(A)" bezeichnete Lautstärke berücksichtigt also die Eigenschaft des menschlichen Ohrs.

Nachdem die Lautstärke wie wir wissen, physikalisch gemessen werden kann, hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Grenz- oder Richtwerte festgelegt um uns vor unnötigem Lärm zu schützen. Diese gelten ins besondere für die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr), aber auch für Sonn- und Feiertage.

Zum Beispiel liegen die zulässigen Lärmwerte in einem Wohngebiet in der Nachtzeit um 15 dB(A) niedriger als am Tag. Bestimmte Lärm verursachende oder lärmintensive Geräte ( z. B. Rasenmäher, Betonmaschine, Häcksler, Kettensäge etc.) dürfen an Werktagen nur in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden.

Jeder von uns träg mit seinem Verhalten zum Lärmaufkommen bei. Deshalb sollten wir uns in der Arbeit oder bei der Freizeitaktivität so verhalten, daß wir uns, unsere Nachbarschaft und die Umwelt vor Lärmbelästigungen schützen.

Es gibt für die Bereich Wohnen, Arbeit, Freizeit und Verkehr besondere Grenz- bzw. Richtwerte auf die in den folgenden Seiten hingewiesen wird.


Merkblatt Garten- und Hausarbeit

garten_hausarbeiten.pdf (31.0 KB, PDF-Datei)




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