Umweltberatung

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Umwelttipp: Von Nachbarn, Lärmbelästigung und Gartengeräten

Der Herbst ist da, und mit ihm das Laub von den Bäumen. Und während der eine die letzten Sonnenstrahlen genießen möchte, ist der andere schon mit vollem Eifer dabei, das Laub aufzuhäufen und Äste und Zweige für den Kompost zu zerkleinern.

Wenn dabei laute Gartengeräte zum Einsatz kommen, können diese Tätigkeiten den Ruhesuchenden ganz schön aus der Fassung bringen. Der Lärm und der Gestank belasten die Umwelt und auch so manches nachbarschaftliche Verhältnis.

Oftmals sind Streitigkeiten jedoch überflüssig, denn der Gesetzgeber regelt vieles: eine EU-Richtlinie schränkt die Benutzung von elektro- und benzinbetriebenen Gartengeräten in Wohngebieten auf den Zeitraum zwischen 7 und 20 Uh an Werktagen ein, um unzumutbare Lärmbelästigungen zu vermeiden.

Für die besonders lärmintensiven Laubbläser und -sammler gelten schärfere Auflagen, sie dürfen nur von 7-9 Uhr und 13-15 Uhr betrieben werden. Doch auch hier gilt: „Ausnahmen bestätigen die Regel“ - Geräte, die das EU-Umweltzeichen tragen, also bestimmte Grenzwerte bei der Lärmentwicklung nicht überschreiten, dürfen genau wie alle anderen Gartengeräte von 7-20 an Werktagen Uhr in Betrieb sein.

Die EU-Richtlinie setzt aber nur die maximalen Grenzen fest. Diese gelten auch in Mannheim. Zusätzlich können die einzelnen Gemeinden aber Ruhezeiten festlegen, die über diese Verordnung hinausgehen. Gegebenenfalls sollten Sie sich also nochmals informieren.

Auch auf die Hersteller wirkt sich die Verordnung aus, denn künftig müssen alle Gartengeräte eine Kennzeichnung tragen, die die maximalen Dezibelwerte ausweist. In Zukunft können Sie also bereits beim Kauf eines Gerätes etwas für die Umwelt und die gute Nachbarschaft tun, indem sie besonders leise Geräte wählen.

Zum Schluss noch ein Wort zu den Laubbläsern und -sammlern, die sich seit Jahren wachsender Beliebtheit erfreuen.

Hier sei die Frage erlaubt, ob es nicht der gute alte Rechen oder Laubbesen tut. Der schont die Ohren (die eigenen und die Ihrer Nachbarn), Ihren Geldbeutel und die Kleinstlebewesen im Laub. Denn gerade die staubsaugerähnlichen Laubsammler setzen ihnen zu. So werden sich letztlich auch Ihre Nachbarn auf einen ruhigen Nachmittag oder einen ruhigen Feierabend freuen können, den sie ganz ohne Motorenlärm genießen dürfen.

Dieser Umwelttipp ist ein Service des Agenda-/ Umweltteams der Stadt Mannheim







Stand: 05.Jan.2007 15:30

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