Straßenreigung Widerspruch 2006/2007
Information für alle Siedler im Fall Straßenreinigungsgebühr – Widerspruch 2006/2007
Mit Schreiben vom 19.12.2006 hat die Stadt Dortmund alle Bürgerinnen und Bürger angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass das Steueramt die Bearbeitung der Widersprüche gegen die Straßenreinigungsgebühr 2006 und auch 2007 absprachegemäß zunächst zurückstellen wird .
Um aber seine Rechte auch für das Jahr 2007 wahren zu können, sollte auf jeden Fall Widerspruch gegen den Gebührenbescheid 2007 eingelegt werden .
Hierzu kann der Musterwiderspruch 2006 verwendet werden, der auch im Internet zu finden ist.
Des weiteren empfiehlt der Verband Wohneigentum, Kreisverband Dortmund e.V. seinen Mitgliedern auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu verzichten, damit der Ausgang des Musterverfahrens abgewartet werden kann.
Da es im Schreiben der Stadt Dortmund heißt, nur Nachricht zu geben, wenn ein solcher rechtsmittelfähiger Bescheid gewünscht wird, sollte diesbezüglich geschwiegen werden. Wer nämlich einen solchen Bescheid einfordert, muss innerhalb von 4 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht einlegen, um weiterhin seine Rechte durchsetzen zu können.
gez. Dingler