Hausanschluss dicht?
Hausbesitzer müssen Dichtheitsprüfung bis spätestens 31.12.2015 durchführen!
Nach § 45 Bauordnung NRW ist bei bestehenden Hausanschlüssen vom Hauseigentümer eine Dichtheitsprüfung
a) bei einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage sofort,
b) in allen anderen Fällen aber spätestens jedoch bis zum 31.12.2015
durchzuführen.
Befindet sich das Grundstück im Bereich eines Wasserschutzgebietes ist unter bestimmten Voraussetzungen die Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2005 durchzuführen.
Jeder Hauseigentümer muss diese Dichtheitsprüfung selbst und auf eigene Kosten vornehmen, denn für die Leitungen vom Haus bis zum städtischen Kanal in Straßenmitte ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die Kosten können für eine Untersuchung bei mehreren Hundert Euro liegen.
Wer sich näher über alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen informieren möchte, dem empfehlen wir die vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelegte Broschüre „Hausanschluss dicht?“, die dort unter der Telefonnummer 0211/4566-257 angefordert werden kann oder im Internet auch heruntergeladen werden kann.
www.munlv.nrw.de/sites/ar...ser-main.htm
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