Sie wollen Mitglied werden

Die Mitgliedschaft in einer unserer 26 örtlichen Gemeinschaften bringt Hausbesitzern viele Vorteile, die den Mitgliedsbeitrag bei weitem übersteigen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages legt die örtliche Gemeinschaft in ihren Mitgliederversammlungen fest, daher kann er von Gemeinschaft zu Gemeinschaft unterschiedlich sein.

Genau so wichtig, wie den finanziellen Vorteil, erachten wir den ideellen Nutzen, der die Lebensqualität durch eine große und hilfsbereite Nachbarschaft enorm erhöht.

Der Eintritt in eine Gemeinschaft kann grundsätzlich zum 1. eines jeden Folgemonats erfolgen.
Ein Austritt ist (bei Zugang der Kündigung bis zum 30.09.) nur zum 31.12. eines Jahres möglich.

Wenn Sie sich entschließen einer Gemeinschaft beizutreten, können Sie gerne eine E-Mail an den
1. Vorsitzenden des Kreisverbandes senden, der sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Die Leistungen die bereits in dem Mitgliedsbeitrag enthalten sind, entnehmen Sie bitte der Rubrik "Leistungen".

Satzung KSW 2016-03-18.pdf (401.5 KB, PDF-Datei)

Ihr Ansprechpartner:
Kreisverband Siegen-Wittgenstein
1. Vorsitzender Karl-Heinz Spiesecke
Glückauf-Str. 4A
57290 Neunkirchen

Telefon: (02735)4233
Telefax: (02735)600939
E-Mail: kh.spiesecke@web.de

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