#FARBE{green#Hast du schon gehört 7_2003}

Hast du schon gehört ? (7/2003)

  • Rechtsberatung:

Ab 01.09.2003 ist eine Änderung in der für uns als Siedler kostenfreien Rechtsberatung eingetreten. Unser Ehrenpräsident des DSB und langjähriger Vorsitzende des Landesverbandes Bremen – Bremerhaven, Herr Eckart Naumann, hat aus Altersgründen die Rechtsberatung übergeben.
Herr Naumann hat als Jurist über zwei Jahrzehnte uns Siedler in kleinen und auch schwierigen Rechtsfragen geholfen. Besonders wir Siedler in Bremen danken Herrn Naumann, der immer versucht hat, gerade im Nachbarschaftsrecht gerechte Lösungen zu finden.
Die Rechtsberatung für unsere Mitglieder hat übergangslos der Rechtsanwalt Herr Burkhard Rojahn in Bremerhaven übernommen, der bereit ist, auch zwei Beratungen im Jahr vor Ort in der Bezirksstelle Bremen-Nord durchzuführen.
Wie die Rechtsberatung in Anspruch genommen werden kann, wird in der nächsten „Familie – Heim und Garten“ erklärt. Oder fragt Eure/n Obfrau/-mann.

  • Siedlerfrauennachmittag – Terminänderung!!!

Der geplante Termin für den Siedlerfrauennachmittag muß leider vom 5. Dez. auf Freitag, den 19.12.2003 um 15:30 Uhr verlegt werden. Bei Kaffee und Kuchen werden die Siedlerfrauen vorweihnachtlich eingestimmt.

  • Testament und Erbschaftsrecht:

Herr Rojahn hat unseren Mitgliedern im Zeitraum Februar 2004 einen Vortrag über Fragen, die mit dem Testament, Erbschaft und Patientenverfügung bestehen, angeboten.
Termin, Ort und Zeit wird im Januar bekanntgegeben.

  • Veranstaltungen 2004:

Auch im nächsten Jahr wird der Vorstand der Siedlergemeinschaft Aumund I wieder interessante Veranstaltungen anbieten. Über Vorschläge, Tipps und Anregungen wären wir aber sehr dankbar!
(Tel. 66 61 25 / 66 78 00 / 66 75 38 / 658 06 82)

  • Festzelt:

Der Beirat Vegesack hat unserer Siedlergemeinschaft einen Zuschuss von 200,00 € für den Kauf eines Veranstaltungszeltes bewilligt. Dank an den Ortsamtsbeirat!

Rechtsberatung

"Grober Undank" im Grundbuch

Bei Beleidigung Haus zurück

Schenken Eltern einem ihrer Kinder ein Haus, wollen sich aber für den Fall, dass das Kind sich nicht so entwickelt, wie sie es sich vorstellen, absichern, so kann ein Schenkungs-Widerruf wegen groben Undanks außer im Vertrag auch im Grundbuch durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung fest gehalten werden.

Ein Vater schenkt seinem Sohn ein Einfamilienhaus. Die Auflage, unter der diese Schenkung erfolgt, ist, dass der Vater ein lebenslanges, im Grundbuch eingetragenes und somit abgesichertes Wohnrecht hat. Wenn es aber im Laufe der folgenden Jahre immer wieder zu immer heftigeren Streitigkeiten kommt, bei denen der Sohn seinen "alten Herrn" als geisteskrank bezeichnet und ihn mehrfach überaus grob beleidigt, so kann die Schenkung rückgängig gemacht werden.

(Bundesgerichtshof, Az.: V ZB 30/01)

(Oberlandesgericht Hamm, Az.: 10 U 173/95)