So werden Sie Mitglied in der Gemeinschaft Preußen 60

  • Unserer Gemeinschaft kann jede Person beitreten, die in unserem Einzugsgebiet wohnhaft ist. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 30 Euro je Mitgliedschaft. In diesem Jahresbeitrag sind die Verbandsbeiträge den Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. von zur Zeit 21 Euro pro Mitglied enthalten.

  • Die Aufnahme kann zum jeweils nächsten 01. eines Monats im Kalenderjahr erfolgen. Mit dem Beitrittsantrag erkennt das Mitglied die Satzung sowie die Beschlüsse der Gemeinschaft und der höheren Gliederungen des VERBANDES als bindend an.

  • Die Mitgliedschaft kann jederzeit erfolgen und wird zum 01.01. oder 01.07. wirksam. Der Austritt ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30.09.des Kalenderjahresjahres beim Vorstand erfolgen.

  • Mitglieder, die bis zum 01.06. des jeweiligen Kalenderjahres aufgenommen werden, haben die vollen Jahresmitgliederbeiträge nach Absätzen 1 und 2 des §12 der Satzung der Gemeinschaft Preußen 60 zu entrichten. Bei einer Aufnahme ab oder nach dem 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres ist der Jahresmitgliederbeitrag für das Eintrittsjahr in hälftiger Jahreshöhe zu bezahlen.

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