Der laute Rasenmäher muss Mittagspause machen

Stadtrecht regelt, wann Gartenmaschinen eingesetzt werden dürfen.

Mit Beginn der Gartensaison rattern die Rasenmäher munter drauf los. Das kann Anlass für Nachbarschaftsprobleme sein, denn der Lärm geht jenen auf die Nerven, die sich auf ein ruhiges Wochenende freuen. Im Stadtrecht ist geregelt, wann laute Maschinen und Geräte eingesetzt werden dürfen.

Gartenmaschinen wie Rasenmäher und Motorsägen dürfen demnach nur werktags, also Montag bis Sonnabend, von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr benutzt werden. In der Verordnung über die öffentliche Sicherheit ist ausdrücklich vermerkt, dass während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr geräuschvolle Arbeiten, die Nachbarn erheblich belästigen, nicht vorgenommen werden dürfen.

Sonntags sind Arbeiten mit lauten Maschinen grundsätzlich verboten. Das regelt auch die seit 2003 bundesweit gültige Maschinenlärmverordnung. Strenge Vorschriften gelten für Laubsauger, die noch mehr Lärm verursachen als Rasenmäher. Sie dürfen erst ab 9 Uhr und nach der Mittagspause nur bis 17 Uhr benutzt werden.

Von der Mittagsruhe ausgenommen sind notwendige Arbeiten landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe, die Pflege öffentlicher Anlagen und Feuerwehrübungen.